KSVPsych-Richtlinie Netzwerke sollen helfen
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Diese richten sich insbesondere an schwer psychisch kranke erwachsene Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf.
Ziel sind Netzverbünde, denen mindestens zehn Akteure aus verschiedenen Gesundheitsberufen angehören müssen. Dies schließe medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, ergo- und soziotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Hilfen sowie psychiatrische häusliche Krankenpflege ein. Für Kinder und Jugendliche wird der G-BA ein vergleichbares Versorgungsangebot beschließen, die Beratungen hierzu laufen.
Quelle: Presseinformation des G-BA