Geplante Ausbildungsreform für Psychotherapeuten sorgt für Kritik

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Von der Uni in die Praxis? Die Reform der Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie bleibt umstritten. Von der Uni in die Praxis? Die Reform der Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie bleibt umstritten. © Gorodenkoff – stock.adobe.com

Im geplanten Psychotherapeutenausbildungsgesetz sehen die Ärzte im Rheinland einen „Angriff auf die Unteilbarkeit von Körper und Seele“. Der neu kreierte Heilberuf werde ohne wissenschaftliche Grundlagen mit Fachärzten gleichgestellt.

Mit deutlicher Kritik antwortet die Versammlung der Ärztekammer Nordrhein auf die Bemühungen des Bundesgesundheitsministers, die Ausbildung der nicht-ärztlichen Psychotherapeuten neu zu gestalten. „Der Gesetzentwurf verwirklicht die Ziele nicht. Die psychosomatische Versorgung wird geschwächt“, meint Professor Dr. Arno Deister, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, der von der Kammer als Experte eingeladen worden war.

Auch Prof. Deister kennt angesichts von Wartezeiten auf einen Therapieplatz von neun Monaten und länger die Notwendigkeit, die Versorgung psychisch Kranker zu verbessern. „Aber nur mit einer Zunahme von Psychotherapeuten ist das nicht sicherzustellen.“ Ihn treibt vor allem um, dass der geplante Direktstudiengang „Psychotherapie“ ohne die Grundlagen eines wissenschaftlichen Fachs wie Psychologie oder Pädagogik auskommen soll. „Das ist so, als wenn Sie statt Medizin Operationen studieren würden“, sagt der Psych­iater.

Approbation mit Abschluss des Masterstudiums

Die Approbation sollen die Psychotherapeuten der neuen Art bereits nach Abschluss des fünfjährigen Studiums erlangen und damit die Genehmigung, Selbstzahler zu behandeln. Prof. Deister findet das „nicht verantwortbar“, er fordert mindestens ein zwölfmonatiges klinisches Praktikum.

Die Erlaubnis, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, soll erst nach einer erfolgreichen Weiterbildungszeit mit der Aufnahme ins Arztregister erteilt werden. Mit der frühen Approbation will es der Bundesgesundheitsminister ermöglichen, dass die neuen Psychotherapeuten während ihrer Weiterbildungszeit von den Krankenkassen bezahlt werden. „Damit erlangen sie den Facharztstatus, ohne Ärzte zu sein“, beklagt Dr. Guido Marx, Hausarzt in Köln.

In den Ausbildungszielen wird ausdrücklich „die Förderung oder Wiedererlangung der psychischen und physischen Gesundheit“ erwähnt. Das ist nach Prof. Deisters Auffassung ein Unding. Er verlangt, diese Formulierung zu streichen, da somatische Erkrankungen nur ärztlich diagnostiziert und therapiert werden könnten.

Der dem Kabinettsbeschluss vorausgegangene Referentenentwurf hatte noch Modellstudiengänge zur Verschreibung von Psychopharmaka durch die Psychotherapeuten neuen Typs vorgesehen. Der Zugang der Patienten zur Psychotherapie sollte zudem ohne eine somatische Abklärung erfolgen. Als Reaktion auf den heftigen Protest der Ärzteschaft heißt es jetzt im Kabinettsentwurf, dass „im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung eine somatische Abklärung herbeizuführen ist“.

Durch die Hintertür komme wieder herein, was vorgeblich beseitigt worden war, befürchtet Dr. Christian Messer, Präsident des Berufsverbandes für Psychosomatische Medizin. Mit dem Gesetz werde ein „Generalist neuen Typs“ und ein „neues autonomes System“ entstehen: „Der neue Heilberuf wird genauso große Stücke aus der Medizin wie aus der Psychologie beißen.“

Auch die Hausärzte sind aufgebracht. Dr. Oliver Funken, Vorstand des Hausärzteverbands in Nord­rhein, sieht in dem Gesetzentwurf einen weiteren „Angriff auf die Profession des Arztes“. Sein Kollege Dr. Dirk Mecking formuliert es noch drastischer: „Die nehmen uns was weg. Was ärztlich ist, muss auch ärztlich bleiben.“

Psychotherapeut – wer soll sich so nennen dürfen?

Prof. Deister betont: Es geht um die Zusammenarbeit; dazu gehöre für den Patienten die Transparenz über Zuständigkeiten und Qualifikationen. Diese Transparenz werde aber durch den neuen „Monopolbegriff Psychotherapeut“ verhindert, meint Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Er plädiert für die Beibehaltung der alten Terminologie. Die Kammerversammlung verlangt, für die Absolventen des geplanten Studiengangs ohne abgeschlossene Weiterbildung eine andere Bezeichnung zu wählen.

Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung, begrüßt den Gesetzentwurf. Sie hofft, dass durch das Streichen der Modellstudiengänge wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion kommt. Ihr Vorstandskollege Gebhard Hentschel rät, die Einengung auf eine „somatische Abklärung“ aufzugeben zugunsten einer breiteren Möglichkeit, somatische Befunde zu berücksichtigen. Psychotherapeuten sollten z.B. Überweisungen an Hausärzte und Psych­iater ausstellen dürfen.

Medical-Tribune-Bericht