Scheuen Sie sich nicht, psychiatrische Ziffern nach GOÄ abzurechnen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Manchmal muss der Hausarzt auch einfach Arzt für die Seele sein.
Manchmal muss der Hausarzt auch einfach Arzt für die Seele sein. © Fotolia/Hanna

Eine depressive Episode, eine akute Konfliktsituation oder der Verdacht auf eine dementielle Entwicklung – Dr. Gerd W. Zimmermann erklärt, wie in solchen und ähnlichen Fällen Hausärzte die Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten abrechnen können.

Zur Abklärung neurologisch-psychiatrischer Erkrankungen stehen dem Hausarzt in der GOÄ die Leistungen nach den Nrn. 800 und 801 zur Verfügung. In beiden Fällen wird keine vollständige, sondern nur eine eingehende Untersuchung verlangt. Aus der Relation der Bewertung der Nrn. 800 und 801 im Vergleich zur Nr. 5, der symptombezogenen Untersuchung, kann die Notwendigkeit der Untersuchung aus mindestens drei Bereichen abgeleitet werden. Im Fall der Nr. 800 kommt die Prüfung der Reflexe, der Muskulatur, Kraft sowie Sensibilität in Betracht. Die Nr. 801 wird durch die Prüfung der seelischen, psychosozialen und persönlichen Befindlichkeit erfüllt. Beide Leistungen können in einer Sitzung erbracht und berechnet werden.

Bei der Behandlung eines psych­iatrischen Patienten stehen zudem die Leistungen nach den Nrn. 804 und 806 zur Verfügung. Nr. 804 beinhaltet ein eingehendes therapeutisches Gespräch. Die Nr. 806 umfasst die gezielte Exploration und ein eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in einer akuten Konfliktsituation und ggf. inklusive des Gesprächs mit Dritten. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Mindestgesprächsdauer von 20 Minuten. Beide Leistungen sind in einer Sitzung nicht gemeinsam berechnungsfähig, aber z.B. neben den GOÄ-Nrn. 800 oder 801.

Notfallbehandlung bei Suizidversuch über Nr. 812 ansetzen

Bei psychotherapeutischen Behandlungen, psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen sieht die GOÄ die Leis­tung nach Nr. 849 (mindestens 20 Minuten Dauer) vor. Handelt es sich aber um eine Notfallsituation mit psychischer Dekompensation, tritt als verbaler Eingriff an die Stelle der Nrn. 804, 806 oder 849, die Nr. 812, die psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch.

GOÄ-Spektrum des Hausarztes bei neurologischen und/oder psychiatrischen Erkrankungen
GOÄ-Nr.
LegendeHonorar (2,3-facher Satz)Ausschlüsse
800Eingehende neurologische Untersuchung26,15 Euro8, 26, 825, 826, 830, 1400
801Eingehende psychiatrische Untersuchung – ggf. unter Einschalten der Bezugs- und/oder Kontaktperson33,51 Euro4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 , 835, 1400
807Biografische psychiatrische Anamnese bei Kindern und Jugendlichen53,61 Euro1, 3, 4, 22, 30, 34, 835, 860
835Erhebung der Fremdanamnese8,58 Euro1, 3, 4, 22, 30, 34, 801, 807, 860
804Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration20,10 Euro1, 3, 22, 30, 34, 849
806Psychiatrische Behandlung, auch in akuter Konfliktsituation – ggf. mit eingehendem Kontaktgespräch mit Dritten (mind. 20 Min.)33,51 Euro1, 3, 4, 22, 30, 34, 725, 812, 817, 849
812Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation67,02 Euro1, 3, 22, 30, 34, 806
849Psychotherapeutische Behandlung (mind. 20 Min.)30,84 Euro1, 3, 22, 30, 34, 725, 726, 804, 806
Im Gegensatz zum EBM bietet selbst die alte GOÄ eine ausreichende Anzahl an Leistungspositionen für die Abrechnung. Beachtenswert sind zum Beispiel die psychiatrischen Hilfeleistungen, die in der GOÄ abgebildet sind.

Die Erhebung einer biografischen psychiatrischen Anamnese nach Nr. 807 ist nur bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschalten von Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen, berechnungsfähig. Beim Erwachsenen kann allerdings eine einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltens­auffälliges Kind nach Nr. 835 berechnet werden. 

Psychiatrische Ziffern für unterschiedlichste Therapien

Der Leistungsinhalt aller genannten Abrechnungspositionen ist keinem bestimmten Fachbereich zugeordnet, sondern kann aus therapeutischen Gründen und je nach Art der Erkrankung im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Therapien erbracht werden. Gerade wenn es z.B. um operative Eingriffe oder onkologische Therapieformen geht, kommen derartige psychotherapeutische Behandlungen als Teil des Behandlungsplanes zum Einsatz.