Chronisch krank im Sinne der Leistungslegende
Seit Oktober 2013 gilt die Anforderung, dass es beim Ansetzen der Chronikerziffern 03220 und 03221 sowie 04220 und 04221 EBM in mindestens drei von vier direkt vorangehenden Quartalen zu Arzt-Patienten-Kontakten gekommen sein muss, von denen mindestens zwei unmittelbar erfolgen müssen. Aufgrund dieser Regelung haben die Kassen einige Rückforderungen wegen eines aus ihrer Sicht nicht korrekten Ansatzes der Leistungen geltend gemacht.
Statt vergangener Quartale sollen Diagnosen entscheiden
Bereits Ende 2015 hatte die Vertreterversammlung der KBV den Vorstand beauftragt, sich für die Streichung dieses Vorquartalsbezugs einzusetzen. Stattdessen wurde ein Diagnosebezug vorgeschlagen. Zwölf Monate später wurde die Forderung erneuert und der KBV-Vorstand ermahnt, endlich aktiv zu werden.
Jetzt endlich hat man in Berlin eingesehen, dass die Abrechnungsbedingungen, und an erster Stelle die Vier-Quartals-Regelung, ernsthaft Probleme verursachen: Es seien aufwendige Prüfungen der einzelnen Quartale auf Arzt-Patienten-Kontakte und Praxis-Patienten-Kontakte notwendig und es sei auch zu nicht sachgerechten Ausschlüssen gekommen, weil es zahlreiche Gründe gibt, warum ein chronisch kranker Patient nicht in drei von vier Quartalen in die Arztpraxis kommt – z.B. bei einem längeren Krankenhausaufenthalt, bei guter Einstellung oder bei Vertretung durch eine andere Praxis. So heißt es in einem internen Papier der KBV.
Auszug aus der KBV-Liste der ICD-3-Steller-Kodes, die für GOP 03220 bzw. 0322X geeignet scheinen | ||
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ICD-3-Steller-Kodes | Intensive Behandlung und Betreuung | |
I10 | Essenzielle (primäre) Hypertonie | |
E11 | Diabetes mellitus, Typ 2 | |
I10 | Essenzielle (primäre) Hypertonie | |
E11 | Diabetes mellitus, Typ 2 | |
I25 | Chronische ischämische Herzkrankheit | Ja |
J45 | Asthma bronchiale | |
J44 | Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit | |
I48 | Vorhofflimmern und Vorhofflattern | Ja |
I50 | Herzinsuffizienz | Ja |
N18 | Chronische Nierenkrankheit | Ja |
E14 | Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus | Ja |
I70 | Atherosklerose | |
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Quelle: KBV | ||
Bei solchen Diagnosen soll es nach dem Willen der KBV künftig einen „Chroniker-Sonderzuschlag“ für die intensive Behandlung und Betreuung von Patienten geben. |