Corona-Sonderregeln verlängert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Viele Ausnahmereglen, die aufgrund der Pandemie beschlossen wurden, bleiben bis Ende September gültig. Viele Ausnahmereglen, die aufgrund der Pandemie beschlossen wurden, bleiben bis Ende September gültig. © xtock – stock.adobe.com

Die Corona-Sonderregeln gehen in eine weitere Verlängerung. Die telefonische AU bleibt somit bestehen.

Die Corona-Sonderregeln werden fortgesetzt. Laut Bechluss des G-BA sind sie noch bis zum 30. September gültig. Bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können AU-Bescheinigungen also beispielsweise weiterhin telefonisch ausgestellt werden, egal ob der Patient bekannt ist oder nicht.

Auch der Bewertungsausschuss hat viele Corona-Sonderregeln bis zum Ende des dritten Quartals verlängert, etwa zur Vergütung der Videosprechstunde oder zur  Telefonkonsultation. Auch die Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen werden weiterhin erstattet. Die KBV hat eine Übersicht über alle Sonderregeln erstellt.

Praxisnachrichten der KBV