Depotpräparat für Opioidabhängige: Vergütung verlängert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

GOP 01953 umfasst die subkutane Applikation eines Buprenorphin-Depotpräparates sowie die Nachsorge. GOP 01953 umfasst die subkutane Applikation eines Buprenorphin-Depotpräparates sowie die Nachsorge. © weyo – stock.adobe.com

Im April wurde eine neue Ziffer in den EBM aufgenommen, mittels derer Ärzte die Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat abrechnen können. Diese Regelungen hat der Bewertungsausschuss nun bis zum Jahresende verlängert.

Bis zum 31. Dezember dürfen substituierende Ärzte einmal pro Behandlungswoche die GOP 01953 (14,28 Euro) ansetzen. Die Leistung umfasst die subkutane Applikation eines Buprenorphin-Depotpräparates sowie die Nachsorge. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Es handelt sich um eine der anerkannten Behandlungsmethoden von Opioidabhängikeit. Vor April war es nicht möglich, die Leistung über den EBM abzurechnen. Bis zum 8. Dezember wird geprüft, ob eine weitere Anpassung der Regelung erforderlich ist.

Quelle: Praxisnachrichten der KBV