EBM: Tipps und Beispielabrechnungen zu Chronikerziffern
"Merken Sie sich bei der Abrechnung der Chronikerpauschalen die 4-3-2-1-Regel", riet Allgemeinärztin Dr. Sabine Frohnes auf dem "Abrechnungs-Workshop" im Rahmen der Practica.
Das heißt: Der Patient muss über ein Jahr lang an einer chronischen Erkrankung leiden (vier Quartale), er muss drei Kontakte zur Praxis gehabt haben, er muss zwei Kontakte mit dem Arzt gehabt haben und es muss sich um eine gesicherte Diagnose handeln.
Es ist sinnvoll, die Nr. 03220 immer mit der Versichertenpauschale zusammen abzurechnen, meint Dr. Frohnes. Dabei sollten Ärzte darauf achten, am gleichen Tag keine Palliativziffern anzusetzen.
Im gleichen Behandlungsfall sollten zudem z. B. keine TENS oder Akupunkturleistungen abgerechnet werden, weil dann die hausärztliche Grundpauschale (Nr. 03040) und die Chronikerpauschalen gestrichen werden.
"Schauen Sie sich Ihre Quartalsendabrechnung genau an, nur dann sehen Sie, wo die KV z.B. Ziffern gestrichen hat, und können gegensteuern", so Dr. Frohnes.
Zur Verdeutlichung stellen die Referenten des Abrechnungsseminars folgende Fallbeispiele vor:
Herr Müller (76 J.) befindet sich seit zwei Jahren wg. Asthma bronchiale (J45.8G) in Dauerbehandlung. Er stellt sich erstmalig (am 1.7.) im Quartal mit Husten in der Sprechstunde vor. Anamnese, Untersuchung, kurze Beratung.
Am 12.7. stellt er sich erneut wg. Husten in der Sprechstunde vor. Anamnese, Untersuchung, kurze Beratung, Rezept.
Abrechnung: 1.7. = 03005, 03220, 12.7. = 03221
Herr Koch (35 J.) stellt sich wg. Schmerzen im re. Auge in der Sprechstunde vor (erste Inanspruchnahme im Quartal). Anamnese, Untersuchung, kurze Beratung wegen des Verdachts auf eine chronische Augenerkrankung (H40.9V), Überweisung.
Abrechnung: 03003 (Diagnose nicht gesichert, keine Dauerbehandlung!)
Frau Weber stellt ihren Sohn (9 Monate) in der Sprechstunde vor. Max wird seit wenigen Wochen wegen Neurodermitis (L20.8G) behandelt. Heute soll die Haut kontrolliert werden (erste Inanspruchnahme im Quartal),
Anamnese, Inspektion der Haut, kurze Beratung, Rezept.
Abrechnung: 03001, 03220 (Patienten im 1. Lebensjahr müssen das Kriterium der Dauerbehandlung laut einzelner KVen nicht erfüllen).
) 1.7.: Herr Schlotig (47 Jahre) stellt sich in der Sprechstunde wg. Bluthusten vor (erste Inanspruchnahme im Quartal). Untersuchung, kurze Beratung, Überweisung zum Radiologen und Termin zur Befundbesprechung.
3.7.: Herr Schlotig stellt sich zur Befundbesprechung wieder vor. Laut Befund des Radiologen besteht der Verdacht auf ein Bronchialkarzinom. Der Arzt eröffnet dem Patienten die Verdachtsdiagnose und berät ihn problemorientiert (20 min.). Der Patient wird in ein Krankenhaus eingewiesen.
Abrechnung: 1.7. = 03003, 3.7. = 03230 (2x) oder ggf. 35110
1.7.: Frau Klose (23 J.) stellt sich in der Sprechstunde wg. starker Halsschmerzen und Schluckbeschwerden vor (erste Inanspruchnahme im Quartal). Durch die Anamnese diagnostiziert der Arzt eine akute Tonsillitis. Er rät zu einer antibiotischen Therapie. Die Patientin ist wenig einsichtig und möchte zunächst mit Hausmitteln behandeln. Der Arzt erläutert daraufhin mögliche Komplikationen (Dauer 10 Minuten). Am 3.7. ruft die Patientin in der Praxis an und hat noch Fragen wegen der Medikation. Der Praxiskollege klärt die Fragen telefonisch mit der Patientin.
Abrechnung: 1.7. = 03003, 03230, 3.7. = 01435 (Arztfall!)