Darmkrebsvorsorge Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse. Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse. © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass Frauen ab dem 50. Lebensjahr im Rahmen des Darmkrebs-Screenings eine Koloskopie in Anspruch nehmen – so wie dies bereits seit Juli 2019 bei Männern der Fall ist. Männer und Frauen haben nun einheitlich Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Dazu erhalten sie im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse. 

Entsprechend den Richtlinien für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme informieren Ärztinnen und Ärzte außerdem die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms. Die Leistung nach GOP 01740 (116 Punkte) ist von allen Ärztinnen und Ärzten berechnungsfähig, die Darmkrebsfrüherkennung und Gesundheitsuntersuchungen durchführen, also neben Hausärzt:innen unter anderem auch von Gynäkolog:innen und Urolog:innen.

Das künftige Angebot an Krebsvorsorgeuntersuchungen
AlterGeschlechtLeistungsbeschreibungHäufigkeitGOPPunkte/Euro
20wUntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Fraujährlich01760*159/19,71
  Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinomsjährlich01761*215/26,65
35wUntersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zzgl. HPV-Testalle 3 Jahre01762
01763
81/10,04
168/20,82
35m/wFrüherkennungsuntersuchung auf Hautkrebsalle 2 Jahre01745253/31,36
45mUntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mannjährlich01731144/17,85
50-70wMammografie-Screeningalle 2 Jahre01750529/65,56
50m/wAusgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems
Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl (iFOBT)
neu: 
alle 2 Jahre

01737

01738

57/7,06


63/7,81

50m/wBeratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinomseinmalig01740116/14,38
50neu:
m/w
Koloskopischer Komplexzweimal im Abstand von 10 Jahren017411765/218,74

Quelle: EBM, Beschluss des G-BA vom 16.01.2025 
* GOP 01760 und 01761: Im selben Kalenderjahr nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Neu gestaltet wurden außerdem die Intervallvorgaben für die Durchführung eines immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Wer (zunächst) keine Darmspiegelung wahrnehmen möchte, kann ab 50 Jahren künftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen und ab 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.

Die Neuregelung tritt voraussichtlich ab April 2025 in Kraft. Im Bewertungsausschuss wird entschieden, ob die EBM-Bewertung geändert wird.