Darmkrebsvorsorge Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren
Entsprechend den Richtlinien für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme informieren Ärztinnen und Ärzte außerdem die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms. Die Leistung nach GOP 01740 (116 Punkte) ist von allen Ärztinnen und Ärzten berechnungsfähig, die Darmkrebsfrüherkennung und Gesundheitsuntersuchungen durchführen, also neben Hausärzt:innen unter anderem auch von Gynäkolog:innen und Urolog:innen.
Das künftige Angebot an Krebsvorsorgeuntersuchungen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Alter | Geschlecht | Leistungsbeschreibung | Häufigkeit | GOP | Punkte/Euro |
20 | w | Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau | jährlich | 01760* | 159/19,71 |
Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms | jährlich | 01761* | 215/26,65 | ||
35 | w | Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zzgl. HPV-Test | alle 3 Jahre | 01762 01763 | 81/10,04 168/20,82 |
35 | m/w | Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | alle 2 Jahre | 01745 | 253/31,36 |
45 | m | Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann | jährlich | 01731 | 144/17,85 |
50-70 | w | Mammografie-Screening | alle 2 Jahre | 01750 | 529/65,56 |
50 | m/w | Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl (iFOBT) | neu: alle 2 Jahre | 01737 01738 | 57/7,06
|
50 | m/w | Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms | einmalig | 01740 | 116/14,38 |
50 | neu: m/w | Koloskopischer Komplex | zweimal im Abstand von 10 Jahren | 01741 | 1765/218,74 |
Quelle: EBM, Beschluss des G-BA vom 16.01.2025 |
Neu gestaltet wurden außerdem die Intervallvorgaben für die Durchführung eines immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Wer (zunächst) keine Darmspiegelung wahrnehmen möchte, kann ab 50 Jahren künftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen und ab 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.
Die Neuregelung tritt voraussichtlich ab April 2025 in Kraft. Im Bewertungsausschuss wird entschieden, ob die EBM-Bewertung geändert wird.