Vergütungssystem Konzept für einheitliche Honorierung sektorengleicher Leistungen vorgestellt
Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbringbar sind, könnten künftig identisch vergütet werden. Ein entsprechendes Konzept wurde kürzlich von einem Kosortium vorgestellt, dem unter anderem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), der BKK-Dachverband und das Deutsche Krankenhausinstitut angehören. Anlass des Vorstoßes ist die international vergleichsweise geringe Ambulantisierung in Deutschland.
In einer ersten Phase soll sich die Vergütung – ausgehend vom bereits bestehenden Katalog ambulant durchführbarer Operationen (AOP-Katalog) – an den Fallpauschalen der Kliniken orientieren. Dabei würden sektorengleiche Leistungsgruppen kalkuliert und über sektorengleiche Pauschalen vergütet, erlärt das Zi. Zwar bedeute dies wegen der meist höheren Klinikkosten eine vorübergehende Überfinanzierung. Doch diese sei notwendig, um Anreize für einen schnellen Aufbau sektorengleicher Strukturen zu schaffen. Innerhalb von drei Jahren soll zudem eine gemeinsame Datengrundlage etabliert werden, um Leistungskomplexe sektorenübergreifend transparent kalkulieren und bewerten zu können. Hierfür soll eine Stichprobe von Vertragsärzten, ambulanten OP-Zentren und Kliniken Daten liefern.
In der zweiten Phase werden aus den Leistungskomplexen nach dem Baukastenprinzip flexibel gestaltbare sektorengleiche Leistungsgruppen definiert und über identische Pauschalen vergütet. Die Abrechnung soll vorläufig noch über die üblichen Wege erfolgen, d.h. bei Kliniken direkt über die Krankenkassen und bei Vertragsärzten über die KVen. Langfristig halten die Autoren einen einheitlichen Abrechnungsweg aber für vorteilhafter. Wie dieser konkret aussieht, müsse politisch gründlich erwogen werden.
Aufgrund der finanziellen Orientierung an den Fallpauschalen der Kliniken werden Operationen insbesondere für Vertragsärzte attraktiver. Es müsse folglich dafür gesorgt werden, dass sich konservative Leistungen weiterhin lohnen, heißt es in dem Konzeptpapier.
Neben struktureller Veränderungen bedarf es nach Ansicht der Autoren auch eines „Kulturwandels“. Vielen Medizinern gelte das stationäre Erbringen von Leistungen als Standard – auch weil die Weiterbildung im klinischen Umfeld erfolgt. Daher müssten neue sektorengleiche Strukturen zwingend als Weiterbildungsstätten konzipiert und zugelassen werden.
Das Papier soll politische Entscheidungen erleichtern
Das Konzeptpapier soll es politischen Entscheidungsträgern erleichtern, ein sektorengleiches Vergütungssystem auf den Weg zu bringen, das sowohl von Leistungserbringern als auch Krankenkassen begrüßt wird. Es entstand im Projekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung“, das durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert wurde.
Quelle: Pressemitteilung – Zi