Labor: Zuschläge auf Grundpauschale verlängert

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Laborärzte dürfen die GOP 01699 und 12230 noch bis zum 31.12.2021 berechnen. Laborärzte dürfen die GOP 01699 und 12230 noch bis zum 31.12.2021 berechnen. © James Thew – stock.adobe.com

Die Neuregelung der Zuschläge für Laborärzte dauert noch an. Die betroffenen Mediziner können die derzeitigen Zuschläge daher weiterhin abrechnen.

Die Zuschläge auf die Grund- und Konsiliarpauschalen der Laborärzte sollten eigentlich im kommenden Juni auslaufen. Der Bewertungsausschuss hat nun aber entschieden, dass die GOP 01699 und 12230 noch bin Ende des Jahres berechnet werden dürfen.

Hintergrund ist, dass die Transportkostenpauschale 40100 noch immer nicht neu geregelt ist. Solange dies nicht erreicht ist, bleiben die beiden Zuschläge bestehen. Sie waren mit den neuen Portopauschalen zum 1. Juli 2020 eingeführt worden.

Praxisnachrichten der KBV