Brustkrebsvorsorge Mammographie-Screening 70plus ab Juli
Frauen von 70 bis 75 werden aber – anders als die jüngere Gruppe – zunächst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Sie müssen sich an die sog. Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden, um einen Termin in einer Screening-Einheit zu vereinbaren.
Die Zentralen Stellen prüfen, ob die letzte Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt und die Frau anspruchsberechtigt ist. Da durch die Ausweitung des Programms rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich einen Anspruch auf Teilnahme haben, wird es bis zum Versenden automatischer Einladung mit Terminvorschlag voraussichtlich noch bis 2026 dauern, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit.
Der G-BA bietet eine Informationsbroschüre zum Screening an – digital und als Printprodukt zur Auslage in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Kassenärztliche Vereinigungen können die neue Broschüre „Mammographie-Screening – Ausweitung des Programms für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren“ beim G-BA bestellen und gynäkologischen Praxen zur Verfügung stellen. Auch die Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening hat der G-BA aktualisiert.
Medical-Tribune-Bericht