Brustkrebsvorsorge Mammographie-Screening 70plus ab Juli

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Das Mammographie-Screening stand bisher nur Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre zu. Das Mammographie-Screening stand bisher nur Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre zu. © Valerii Apetroaiei – stock.adobe.com

Ab Juli 2024 haben Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs (dieser endet also mit dem 76. Geburtstag). Bisher konnten nur Versicherte zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre ein solches Screening erhalten.

Frauen von 70 bis 75 werden aber – anders als die jüngere Gruppe – zunächst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Sie müssen sich an die sog. Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden, um einen Termin in einer Screening-Einheit zu vereinbaren.

Die Zentralen Stellen prüfen, ob die letzte Mammographie mindestens 22 Monate zurückliegt und die Frau anspruchsberechtigt ist. Da durch die Ausweitung des Programms rund 2,5 Millionen Frauen zusätzlich einen Anspruch auf Teilnahme haben, wird es bis zum Versenden automatischer Einladung mit Terminvorschlag voraussichtlich noch bis 2026 dauern, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. 

Der G-BA bietet eine Informationsbroschüre zum Screening an – digital und als Printprodukt zur Auslage in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Kassenärztliche Vereinigungen können die neue Broschüre „Mammographie-Screening – Ausweitung des Programms für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren“ beim G-BA bestellen und gynäkologischen Praxen zur Verfügung stellen. Auch die Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening hat der G-BA aktualisiert.

Medical-Tribune-Bericht