Noch Luft nach oben: Niedergelassene reizen GOÄ-Steigerungssätze selten aus
Niedergelassene Ärzte kalkulieren bei der Abrechnung privater Behandlungen offenbar relativ zurückhaltend. So setzten sie 2019 in 83 % der Fälle exakt den Schwellenwert an (für persönliche Leistungen 2,3). In 10 % der Fälle steigerten sie genau zum Höchstsatz, in 4 % der Fälle kalkulierten sie unter dem Schwellenwert. Diese Angaben gehen aus einer Auswertung des Verbands der Privaten Krankenversicherung hervor. Der Analyse liegen 42 Millionen Datensätze zugrunde.
Zahnärzte und Kliniker nutzen die Steigerungssätze ihrer Gebührenordnungen dagegen deutlich großzügiger. Sie berechnen bei fast einem Drittel der Privatleistungen den Höchstsatz. Der Schwellenwert wird in 63 % der privaten Klinikabrechnungen und bei 53 % der privaten Zahnbehandlungen angewendet.
Auch Niedergelassene können bei sauberer Dokumentation und plausibler Begründung höhere Multiplikatoren ansetzen. Als Beispiel nennt die Privatärztliche Verrechnungsstelle Südwest auf ihrer Homepage Formulierungen wie „erschwerte Verständigung“, „häufig wechselndes Beschwerdebild“ oder „schwierige medikamentöse Einstellung“. Dagegen warnt die Stelle vor allgemeinen Floskeln wie „erhöhter Zeitaufwand“ oder „technisch schwierig“. Diese Angaben würden zu Rückfragen führen.
Quelle: Zahlenbericht der PKV für 2019