Telefonische Beratung nun auch in der ASV möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Je nach Fachgruppe stehen unterschiedliche Zeitkontingente für Telefonkonsultationen zur Verfügung. Je nach Fachgruppe stehen unterschiedliche Zeitkontingente für Telefonkonsultationen zur Verfügung. © goodluz – stock.adobe.com

Medizinische Beratungen per Telefon können nun auch in der ASV durchgeführt werden. Wie die Gespräche abzurechnen sind, unterscheidet sich je nach Fachgruppe.

Aufgrund der Coronapandemie können nun auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Konsultationen per Telefon durchgeführt und abgerechnet werden. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist kürzlich in Kraft getreten und gilt bis zum 31. März 2021. ASV-Teams können für die Gespräche rückwirkend ab dem 2. November 2020 die GOP 01433 und 01434 ansetzen. Wie viele Minuten ein Arzt auf solche Konsultationen verwenden darf, unterscheidet sich je nach Fachgruppe. Die KBV erklärt die Details in einer Praxisinformation.

Falls im Quartal ausschließlich telefonische Beratungen für einen Patienten stattfinden, muss dessen Gesundheitskarte nicht eingelesen werden. Stattdessen können die Versichertendaten aus der Akte des Patienten übernommen werden.

Praxisnachrichten der KBV