Soziotherapie: Verordnung auch mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie möglich
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Ab Oktober dürfen auch Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie die Verordnung einer Soziotherapie abrechnen. Dies bedarf einer Genehmigung der KBV und war bislang z.B. Psychologischen Psychotherapeuten und Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychiatrie und Psychotherapie vorbehalten.
Die betreffenden Ärzte können für Erst-und Folgeverordnung die Ziffern 30810 und 30811 ansetzen. Die Vergütung erfolgt noch bis September 2022 extrabudgetär.
Praxisnachrichten der KBV