Physiotherapeut muss erbringen, was auf dem Rezept steht
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Therapeuten ist ein ärztliches Rezept (§ 8). Die Verordnung ist konkret zu bestimmen und vom Therapeuten auszuführen.Der Arzt bestimmt die Behandlung, nicht der Physiotherapeut! Auch die Verordnung auf einem Privatrezept darf nicht vom Physiotherapeuten eigenmächtig verändert werden.
Viele Patienten wünschen andere Behandlung
Dennoch kommt es vor, dass der Patient eine andere Behandlung wünscht als die, die sein Arzt ihm verordnet hat. Einem solchen Wunsch darf der Physiotherapeut nur dann nachkommen, wenn der Patient eine Privatbehandlung möchte. Ggf. kann hierzu auch ein Privatrezept eingereicht werden. Der Physiotherapeut darf im privaten bzw. Selbstzahlerbereich allerdings auch ohne Rezept tätig werden.
Es empfiehlt sich, den Patienten vor der Behandlung darüber zu informieren, dass die von ihm gewünschte Behandlung nicht von seiner Krankenkasse übernommen wird, wenn er hierfür keine vertragsärztliche Verordnung vorlegen kann.
Bei Fehlbehandlungen risikiert der Physiotherapeut seine Zulassung sowie die Rückforderung des unrechtmäßig erhaltenen Honorars durch die Krankenkasse.
Quelle: Experten-Anfrage