Datenschutz und -sicherheit Neue Orientierungshilfe für den Umgang mit Daten
Die Handlungsempfehlung bietet einen Handlungsrahmen für den praktischen Alltag an und soll mehr Wissen über die Rechtslage schaffen sowie Sicherheit geben, wenn es um den Umgang mit Patientendaten und den Datenaustausch (vor allem bei cloudbasierten Diabeteshilfsmitteln und sonstigen digitalen Anwendungen) geht.
Erstellt wurden die Handlungsempfehlung von Dr. Nikolaus Scheper und Angelika Deml für die DDG Kommission „Digitalisierung“, geprüft wurde die Empfehlung von Rechtsanwalt Prof. Niko Härting aus Berlin. Entstanden ist die Handlungsempfehlung im Einvernehmen mit den Vorständen der AGDT, der DDG, des BVND, des VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.
Es besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen, vielmehr soll die Handlungsempfehlung eine Orientierungshilfe für eine digitale Patientenbetreuung im vorgegebenen Rechtsrahmen (DGSVO) sein. Vorgesehen ist eine regelmäßige Überarbeitung sowie eine Prüfung und Anpassung an möglicherweise veränderte juristische Rahmenbedingungen.