Aktionsplan und ePA Transparenz und Austausch bei allen relevanten Medikationsdaten

e-Health Autor: Angela Monecke

Zusätzlich zur bereits existierenden ePA und dem E-Rezept wird 2025 der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt. Zusätzlich zur bereits existierenden ePA und dem E-Rezept wird 2025 der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt. © natali_mis – stock.adobe.com

Wie lässt sich die Arzneimitteltherapie sicherer machen? Chancen und Risiken der Digitialisierung – von ePA über eMP bis zum E-Rezept – diskutierte die Ärzteschaft in der Hauptstadt. Die Finanzierung des neuen Aktionsplans AMTS, der 2025 startet, steht jedenfalls schon.

Für die Fehlervermeidung und Qualitätssicherung in der Arzneimitteltherapie grundlegend sei „der kontinuierliche und professionelle Austausch mit allen am Medikationsprozess beteiligten Professionen“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt. Unverändert gebe es „eine Reihe von Problemen und Schwierigkeiten“. Die Kultur des Sich-Kümmerns und der Aufmerksamkeit müsse innerhalb der Ärzteschaft aber unverändert gepflegt werden.

Künstliche Intelligenz kann bei der Therapie künftig helfen

Als einen „Schritt nach vorn“ sah Dr. Reinhardt beim Kongress der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) die elektronische Patientenakte (ePA), die für alle gesetzlich Versicherten im nächsten Jahr verfügbar sein wird. Abläufe würden dadurch besser strukturiert. Mit der ePA gingen auch KI-unterstützende Maßnahmen einher, mit denen sich die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erhöhen lasse.

Bereits seit 2007 wird das Thema politisch forciert: mit der Einführung des ersten Aktionsplans zur Verbesserung der AMTS in Deutschland, den das BMG seinerzeit auflegte, folgte auch die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe bei der AkdÄ. Die Aktionspläne werden seither kontinuierlich fortgeschrieben.

Der Aktionsplan, der 2024 ausläuft, soll im kommenden Jahr fortgeführt werden, gab Thomas Müller, Leiter der Abteilung „Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie“ im Bundesgesundheitsministerium, bekannt. Auch wenn der Haushalt der Bundesregierung für 2025 noch nicht beschlossen sei, hätten Gespräche mit Abgeordneten im Haushaltsausschuss ergeben, dass der nächste Aktionsplan finanziert werde. Für neue Therapieoptionen sei der Plan „die notwendige Ergänzung“. Denn, so Müller: „Wir brauchen in der gesamten Kette und in allen Professionen eine hohe Aufmerksamkeit dafür, dass Arzneimittel risikoreiche Produkte sind.“

Die ePA und das E-Rezept werden 2025 über die Medikationsliste (eML) miteinander verbunden, da diese in die Akte integriert ist. Ab dem 15. Juli 2025 soll überdies eine editierbare eML starten, die z. B. um die Selbstmedikation ergänzt werden kann. Zudem steht dann die Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) an.

Dem soll Mitte Januar 2026 eine Volltextsuche, der digitale Beipackzettel und die Meldung von Nebenwirkungen aus der ePA folgen. Damit eröffne sich teilweise die Möglichkeit, über KI Hochrisiko-Arzneimittel herauszufiltern.

„Wir sehen aber auch, dass das komplett neue Prozesse sind, die sauber und sicher funktionieren müssen“, so Müller. Bei der Einführung von E-BTM-Rezepten, die eigentlich zum 1. Juli 2025 verpflichtend sein sollten, bat er die Anwesenden um weitere Geduld.

Professor Dr. Petra Thürmann, Leiterin der Koordinierungsgruppe AMTS, sieht in der ePA und der integrierten Medikationsliste die Grundlage für ein digitales Medikationsmanagement. Denn die Liste gebe einen Überblick über die verordneten und dispensierten Präparate. „Die elektronische Patientenakte muss die zentrale Plattform sein, um alle relevanten Medikationsdaten zu bündeln und den Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Pflegefachpersonen zu erleichtern“, betonte sie. Um eine durchgängige und sichere Medikationsdokumentation zu gewährleisten sei es wesentlich, dass die verschiedenen digitalen Systeme im Gesundheitswesen nahtlos miteinander kommunizierten. Die Vorteile der Digitalisierung müssten direkt in der Versorgung für alle spürbar sein.

Forschungsdatenzentrum befindet sich im Aufbau

Auch die Nutzung versorgungsnaher Gesundheitsdaten wolle man weiter ausbauen. Hier zielte sie auf das neue Forschungsdatenzentrum (FDZ) am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ab. Mit dem Zentrum, das sich im Aufbau befindet, sollen die Abrechnungsdaten aller gesetzlich Krankenversicherten aufbereitet werden. „Diese Daten sind unerlässlich, um Evidenz für unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu generieren und somit die Patientensicherheit zu erhöhen“, so Prof. Thürmann.

Die Neufassung des Aktionsplans 2025–2029 rückt die Digitalisierung in den Fokus, etwa welche künftige Bedeutung ePA, eMP und E-Rezept für die AMTS haben. Laut Prof. Thürmann sollte man „den Schub bei der Digitalisierung“ durch die ePA mitnehmen und auch Konzepte wie Medication Safety Officers oder AMTS-Stewardships weiterdenken.

AkdÄ-Vorsitzender Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig forderte unabhängige Arzneimittel-Informationen, die „mehr denn je“ nötig seien. Vor allem in der Onkologie kämen derzeit viele neue Arzneimittel auf den Markt, „bei denen wir eigentlich zum Zeitpunkt der Zulassung viel zu wenig wissen“. Er verwies auf die mangelnde Qualität von Zulassungsstudien, die keine lange Nachbeobachtung zuließen.

2023 seien in Deutschland etwa elf Mrd. Euro für Onkologika ausgegeben worden, für Immunsuppressiva knapp sechs Mrd. Euro. Ärztinnen und Ärzte müssten erwarten können, „dass diese Medikamente so gut geprüft sind, dass wir sie mit gutem Gewissen verordnen können“, sagte er. Das Label „Durchbruch-Innovation“ helfe den Behandelnden nicht weiter, gefordert seien vielmehr klinische Studien.

Quelle: 6. Deutscher Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie