Tumorerkrankungen Blick auf 60 und mehr Gene
Laut Zentrum entstehen etwa 5 bis 10 % aller Krebserkrankungen aufgrund einer erblichen Veranlagung. So sind bei seltenen Tumoren wie Paragangliomen (Tumoren von Nervenzellansammlungen) bis zu 30 % und bei Leiomyosarkomen (Weichteiltumoren mit Ursprung in der glatten Muskulatur) bis zu 17 % der Erkrankungen auf eine erbliche Veranlagung zurückzuführen. Dagegen sind es bei Melanomen nur etwa 3 %.
Am Institut für Klinische Genetik des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden werden jährlich 600 bis 700 Familien zu einer möglichen erblichen Krebsveranlagung beraten. Nach Erhebung aller Informationen und einer Aufklärung in der Sprechstunde entscheiden die Patient:innen und Ärzt:innen gemeinsam, ob eine genetische Diagnostik hilfreich sein könnte.
Der Rahmen für Gentests sollte erweitert werden
Wie Institutsdirektorin Prof. Evelin Schröck erläutert, wird die Diagnostik – wenn möglich – bei einem bereits erkrankten Familienmitglied vorgenommen: „Wird hier eine Veränderung der DNA gefunden, die als pathogene Variante für ein genetisches Tumorrisikosyndrom bewertet wird, kann anschließend bei anderen Familienmitgliedern gezielt danach gesucht werden.“ In jedem Fall werden mindestens 60 Gene ausgewertet.
Prof. Schröck spricht sich dafür aus, den Rahmen für Gentests deutlich zu erweitern, denn die Einschlusskriterien seien für einige Tumorarten zu eng gefasst. Mit den aktuellen Kriterien werde nur rund die Hälfte der Personen mit einer erblichen Krebsveranlagung erfasst. „Hier sehen wir auch einen politischen Handlungsbedarf“, mahnt die Ärztin. Eine größere Anzahl an genetischen Analysen sei natürlich immer auch eine Geldfrage, sagt sie, allerdings wären die Kosten für einen entsprechenden Test im Vergleich mit den Kosten für eine Krebstherapie sehr gering. „Wenn sich hierdurch viele Erkrankungen früher erkennen ließen, könnte das durchaus kosteneffizient sein.“
Eine Übersicht zu genetischen Sprechstunden bietet die Seite www.gfhev.de.
Quelle: Pressemeldung des NCT/UCC