Lungenkrebs Screening kann Leben retten
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Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat zuvor im Auftrag des G-BA Strahlenschäden durch die Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, LDCT) bewertet und konstatiert: Für (ehemals) starke Raucher:innen ergebe sich im Screening mehr Nutzen als Schaden. Das Verfahren könne einige Personen davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben.
Das zuständige Bundesministerium (BMUV) bereitet derzeit eine Verordnung zur Leistung mit Vorgaben zu Qualifikation des ärztlichen Personals sowie zur Durchführung und Befundung der Aufnahmen vor. Nach Inkrafttreten hat der G-BA 18 Monate Zeit, über die Einführung dieser Leistung auf Kassenkosten zu entscheiden.
Quelle: Information des G-BA