Füllhörner für Praxisgründer sprudeln kräftig, doch Fördergelder zeigen nur bedingt Wirkung

Niederlassung und Kooperation Autor: Petra Spielberg

Füllhörner für Praxisgründer sprudeln kräftig - Teillösung gegen den Landärztemangel. Füllhörner für Praxisgründer sprudeln kräftig - Teillösung gegen den Landärztemangel. © fotolia/magele-picture

Der zunehmenden Versorgungsnot auf dem Land speziell im hausärztlichen Bereich versuchen die KVen mit Förderprogrammen entgegenzuwirken. Vereinzelt lassen sich damit Lücken füllen. Die Maßnahmen hinken den Erfordernissen dennoch hinterher.

Seit 2012 fördert die KV Hessen im Rahmen des "Hessischen Pakts" bereits die vertragsärztliche Versorgung in ländlich strukturierten Gebieten. Aktuell erhalten Hausärzte, die sich in einer ländlichen Region Hessens niederlassen wollen, einen einmaligen Investitionskostenzuschuss von 60 000 Euro aus dem Strukturfonds. Als förderfähig ausgewiesen wurden von der KV mit Stand Januar 2017 im hausärztlichen Bereich 51 Sitze und in der fachärztlichen Versorgung 24,5 Sitze.

"Die Ansiedlungsförderung wird gut angenommen", sagt KV-Chef Frank Dastych. Von Mitte 2015 bis Ende 2016 gingen 54 Förderanträge bei der KV ein – 44 für die hausärztliche und zehn für die fachärztliche Versorgung. 19 Hausärzte und vier Fachärzte erhielten einen positiven Bescheid.

Förderpaket beinhaltet mehr als eine Einmalzahlung

"Unabhängig davon drohen vor allem in ländlichen Regionen in Hessen bis zum Jahr 2030 spürbare Versorgungslücken", erklärt Dastych. Der Investitionskostenzuschuss ist auch nur eine von insgesamt sechs Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Förderpakets, mit denen die KV dem Ärztemangel entgegenwirken will. So sieht das Förderpaket z.B. auch eine Honorarumsatzgarantie für zwei Quartale vor.

Auch die KV Niedersachsen bietet neben den Mitteln aus dem Strukturfonds für einige Regionen eine Umsatzgarantie an. Sie orientiert sich an den durchschnittlichen Quartalsumsätzen der Fachgruppe. "Gefördert werden die ersten zwei Jahre der Tätigkeit", sagt KV-Sprecher Detlef Haffke. 2016 konnten zehn Hausarztsitze und ein Sitz für Kinder- und Jugendpsychiatrie davon profitieren.

Niederlassungs-Förderprogramme in KVen (Beträge in Euro)
KV Hessen
KV Nordrhein
KV Niedersachsen
KV Sachsen
Einmaliger Investitionskostenzuschuss60 000 oder 66 000 in fünf Jahrestranchenmax. 50 00060 00060 000
Investitionskostenzuschuss für Zweigpraxen10 000max. 10 000max. 30 0006000
Umsatzgarantiefür 2 Quartalefür 2 Jahrefür 3 Jahre
Fördergelder ambulanter Weiterbildung1000 pro Monat (max. 24 Monate)max. 775 pro Monat--
Weitere Leistungen5400 pro Monat für Hospitationen; Übernahme Umzugskosten; max. 400 für Kinderbetreuung1000 für Zusatzausbildung nicht ärztliches Praxispersonal; max. 10 000 Investitionsförderung für Lehrpraxen--
Quelle: MT-Recherchen; KVH, KVNo, KVN, KVS


2017 sollen insgesamt 26 Hausarztniederlassungen eine Investitionsförderung aus dem Strukturfonds erhalten. Seit letztem Jahr fließen diese Mittel ohne Begrenzung nach oben. Ziel sei es vor allem, psychologische Anreize für eine Niederlassung zu setzen, so Haffke. Auch die KV Nordrhein und das Land NRW setzen verstärkt auf Fördermaßnahmen, um Hausärzte in ländliche Kommunen zu locken. Neben einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von 50 000 Euro für Niederlassungen und Praxisübernahmen sowie der Förderung von Weiterbildungen und der Beschäftigung von Angestellten unterstützt das Land auch die Ausbildung nicht ärztlichen Praxispersonals zu Versorgungsassistentinnen.

Trotzdem können auch hier die Fördermaßnahmen bei Weitem nicht alle Lücken in der Versorgung füllen. So rechnet die KV allein für das Gebiet Nordrhein mit etwa 1700 fehlenden Hausärzten im Jahr 2030, wenn sich die Niederlassungszahlen weiter auf dem Niveau der letzten Jahre bewegen.

Ähnlich die Situation in Sachsen: Obwohl das Interesse an Förderungen weiter steigt – wurden 2014 beim Landesausschuss noch acht Anträge gestellt, waren es 2015 schon 22 und allein im ersten Quartal dieses Jahres bereits 21 Anträge –, können damit doch nicht alle freien Stellen besetzt werden. So standen zum Stichtag 1. April 2017 rund 100 Förderstellen in 27 hausärztlichen und zehn fachärztlichen Planungsbereichen bereit.

Finanzspritze macht den Wechsel geschmeidiger

Die Gründe, sich in einer förderfähigen Region niederzulassen, stehen aber nicht immer im direkten Zusammenhang mit der Förderung. Für Dr. Matthias Hefter war zum einen ausschlaggebend, dass er bereits seit zehn Jahren mit seiner Familie im südhessischen Babenhausen lebt und somit einiges von der Not der hausärztlichen Versorgung mitbekommen hat. Ein weiterer Beweggrund sei die "partielle Unzufriedenheit" mit seiner Tätigkeit in der Klinik gewesen, sagt der Internist. Mitte Januar hat er daher mit Unterstützung der KV Hessen in seinem Wohnort eine Praxis eröffnet, nachdem es dort 55 Jahre lang keinen Hausarzt mehr gegeben hatte.

Mit dem Start ist Dr. Hefter zufrieden: "In den ersten sechs Wochen kamen bereits 450 Patienten." Auch weiß er, dass die 50 000 Euro, die er von der KV bekommen hat, nur einen Anreiz darstellen können. "Ich hätte es auch ohne Fördermittel gemacht", gesteht er. Die Finanzspritze habe es ihm aber leichter gemacht, den Wechsel zu vollziehen.

"Nicht immer ist der monetäre Anreiz ausschlaggebend dafür, dass jemand aufs Land gehen will", bestätigt die Sprecherin der KV Hessen Petra Bendrich. Bei den geförderten Sitzen handele es sich ja auch nicht um die "zweite Garde", betont Bendrich, die KV habe festgestellt, dass die Praxen letztlich alle gut liefen. Wenn es mal vorkomme, dass sich ein Kandidat trotz genehmigter Ansiedlungsförderung doch nicht niederlässt, geschehe dies meist aus persönlichen Gründen.

In einem Wettbewerb mit anderen KVen um die attraktivste Förderung sieht sich Hessen nicht. "In erster Linie soll ein Kontrapunkt zu der weit verbreiteten Auffassung gesetzt werden, die vertragsärztliche Tätigkeit sei kein attraktives Berufs- und Tätigkeitsfeld", sagt Bendrich.

Dass Förderungen auch nicht immer von Erfolg gekrönt sind, zeigt ein Beispiel in Oberbayern. Das Gesundheitsministerium hatte 2014 für einen hausärztlichen Praxisverbund 200 000 Euro zur Verfügung gestellt. Mangelnde Kooperation mit den Fachärzten vor Ort sowie Kritiker, die Wettbewerbsverzerrung monierten, führten dazu, dass das Versorgungsmodell 2016 wieder eingestellt wurde.

Quelle: Medical-Tribune-Beitrag