Facharztvertrag Pneumologen setzen auf die sprechende Medizin
Der Vertrag nach §140a SGB V läuft erst seit einem Jahr. Dennoch gab es schon Anpassungen. Warum?
Die Vertragsstrukturen ermöglichen eine qualifizierte und bedarfsorientierte ambulante Versorgung. Es gibt eine feste Vergütung ohne Fallzahl- oder Mengenbegrenzungen. Das bietet den Praxen wirtschaftliche Planungssicherheit.
Auf der Basis einer modernen Diagnostik verstehen wir uns als Vertreter einer zugewandten, sprechenden und zuhörenden Medizin. Unsere therapeutischen Maßnahmen erfordern einen informierten und mitarbeitenden Patienten. Der Vertrag setzt deshalb – im Gegensatz zum EBM – besonders auf Beratung und individuelle Versorgung statt einseitig auf Technik.
In den ersten Quartalen nach Vertragsbeginn stellte sich jedoch heraus, dass der Aufwand zur Abklärung pneumologischer Diagnosen – insbesondere bei Neupatienten – noch nicht angemessen abgebildet war. Wir haben das mit den Vertragspartnern schnell und konstruktiv gelöst. Es wurden sowohl für Erst- und Akutpatienten als auch für chronisch Kranke zusätzliche Pauschalen zur Abdeckung der notwendigen Diagnoseleistungen vereinbart.
Der durchschnittliche Fallwert lag jetzt im 2. Quartal circa 20 % über dem in der Regelversorgung mit 91 Euro. Das unterstreicht, welche Flexibilität in regionalen Selektivverträgen möglich ist.
Vorteile des Pneumologievertrages in Baden-Württemberg | ||
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Krankenkassen | Patienten | Arztpraxen |
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Wo sehen Sie die Hauptvorteile für die Patienten?
Die Versorgung beinhaltet eine umfassende biopsychosoziale Anamnese und Behandlung mit einer ausführlichen Beratung. Speziell für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern wie Asthma und COPD sowie multimorbide Patienten wurden mehr Gesprächsleistungen ermöglicht und vergütet. Ein weiterer Schwerpunkt sind Rauchstopp und Tabakentwöhnung. Dazu gibt es eine dreistufige fachärztliche Beratung und Motivation, die besonders honoriert wird. Die Leistungen zum Rauchstopp kamen im 2. Quartal rund 800 Mal zur Anwendung.
Auch für unsere Patienten mit Komorbiditäten wie COPD und Schlafapnoe gewährleistet der Vertrag eine deutlich intensivere Betreuung. Um dem zunehmenden Beratungs- und Schulungsbedarf gerecht zu werden, ist für unsere pneumologischen Assistentinnen und MFA eine Weiter- beziehungsweise Ausbildung vorgesehen zur „Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis“, kurz EFA. Deren Arbeit wird gesondert honoriert.
Und wie geht es mit dem Angebot weiter?
Derzeit liegen wir bei etwa 50 teilnehmenden Ärzten – inklusive angestellter Ärzte und Praxispartnern. Ich setze darauf, dass in den nächsten Quartalen immer mehr Pneumologen dem Vertrag beitreten. Auch die Zahl von etwa 8.500 behandelten Patienten pro Quartal wird sich weiter erhöhen, weil der Vertrag für alle Beteiligten Vorteile bietet. Mit den Vertragspartnern möchten wir nun auch die Implementierung von innovativen digitalen Maßnahmen angehen.
Medical-Tribune-Interview