Ärzte warnen vor Langzeitrezepten
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Bei Patienten, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte künftig Verschreibungen für eine bis zu dreimal zu wiederholende Abgabe ausstellen. Doch gerade die Versorgung dieser Versicherten müsse regelmäßig überwacht und ggf. angepasst werden, mahnen die KV-Delegierten. Die Patienten könnten Risiken falsch einschätzen und ohne Arzt eine nicht mehr adäquate Therapie fortführen. Auch dürfe kein Regressrisiko entstehen.
KV Niedersachsen – Pressemitteilung