Physiotherapie Bald mit Blankoverordnung
Dies teilte der GKV-Spitzenverband mit. Ärztinnen und Ärzte stellen hierbei nach wie vor die Diagnose, verordnen jedoch kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses, dessen Anzahl und Frequenz entscheiden die Erbringer. Die Physiotherapeuten erhalten so mehr Flexibilität, sind aber auch für die Wirtschaftlichkeit der Behandlung verantwortlich. Um eine unverhältnismäßige Mengenausweitung zu vermeiden, wurde ein Ampelsystem mit Vergütungsabschlag vereinbart.
Zunächst betrifft das ausschließlich den Bereich Erkrankungen im Schultergelenk mit rund 100 ICD-10-Codes in der Diagnosegruppe EX. Anlage 3a des Rahmenvertrags informiert darüber, welche Angaben auf der Blankoverordnung notwendig sind. „Sofern wichtige medizinische Gründe vorliegen“, können Ärztinnen und Ärzte die Therapie wie gewohnt selbst steuern.
Quelle: Presseinfo – GKV-Spitzenverband