Physiotherapie Bald mit Blankoverordnung

Verordnungen Autor: Jan Helfrich

In Zukunft verschreiben Ärzt:innen für die Physiotherapie kein konkretes Heilmittel mehr. In Zukunft verschreiben Ärzt:innen für die Physiotherapie kein konkretes Heilmittel mehr. © contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Ab November 2024 tritt in der Physiotherapie der Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, der sog. Blankoverordnung, in Kraft. 

Dies teilte der GKV-Spitzenverband mit. Ärztinnen und Ärzte stellen hierbei nach wie vor die Diagnose, verordnen jedoch kein konkretes Heilmittel mehr. Über dieses, dessen Anzahl und Frequenz entscheiden die Erbringer. Die Physiotherapeuten erhalten so mehr Flexibilität, sind aber auch für die Wirtschaftlichkeit der Behandlung verantwortlich. Um eine unverhältnismäßige Mengenausweitung zu vermeiden, wurde ein Ampelsystem mit Vergütungsabschlag vereinbart.

Zunächst betrifft das ausschließlich den Bereich Erkrankungen im Schultergelenk mit rund 100 ICD-10-Codes in der Diagnosegruppe EX. Anlage 3a des Rahmenvertrags informiert darüber, welche Angaben auf der Blankoverordnung notwendig sind. „Sofern wichtige medizinische Gründe vorliegen“, können Ärztinnen und Ärzte die Therapie wie gewohnt selbst steuern.

Quelle: Presseinfo – GKV-Spitzenverband