Häusliche Krankenpflege Die Pflege ins Boot geholt
Die Inhalte des Formulars 12 zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) wurden zum 1. Juli 2024 angepasst. Hauptgrund für die Änderungen ist die Einführung einer Blankoverordnung, durch die Pflegefachkräften Einflussnahme auf die Behandlung ermöglicht wird.
Maßnahmen häuslicher Krankenpflege, bei denen eine Blankoverordnung möglich ist, sind in der nebenstehenden Tabelle dargestellt. Solche, die aus Platzgründen nicht auf dem Formular aufgeführt werden, können im Freitextfeld „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ angegeben werden.
Die Angabe des Gesamtzeitraums der Verordnung erfolgt nur über die ärztliche Festlegung von Häufigkeit und Dauer und ist neuerdings mit einer entsprechenden Überschrift gekennzeichnet. Diese Formularfelder („vom – bis“) dürfen Pflegefachkräfte also nicht befüllen.
Grundsätzlich resultieren drei mögliche Fallgestaltungen:
- Keine „Blankoverordnung“ liegt vor, wenn ausschließlich Maßnahmen verordnet werden, bei denen die Häufigkeit und Dauer von der Praxis festgelegt wurden. Hier muss der Gesamtverordnungszeitraum angegeben werden.
- Bei „Hybrid-Verordnungen“ können sowohl Maßnahmen verordnet werden, bei denen Häufigkeit und Dauer von der Praxis festgelegt wurden, als auch Maßnahmen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer bestimmen dürfen. In diesem Fall bezieht sich die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums nur auf die ärztlich festgelegten Maßnahmen.
- Bei einer „Blankoverordnung“ werden ausschließlich Maßnahmen verordnet, bei denen die Pflegekräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen. Hier muss kein Verordnungszeitraum angegeben werden.
Mögliche Blankoverordnungen | |
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Nr. | Leistungsbezeichnung |
1 | Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit |
2 | Ausscheidungen |
3 | Ernährung (nur orale Verabreichung) |
4 | Körperpflege |
5 | Hauswirtschaftliche Versorgung |
6 | Absaugen (nur der oberen Luftwege) |
7 | Anleitung bei der Behandlungspflege |
12 | Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung |
13 | Drainagen (Überprüfen, Versorgen) |
14 | Einlauf / Klistier / Klysma / digitale Enddarmausräumung |
21 | Auflegen von Kälteträgern |
22 | Versorgung eines suprapubischen Katheters |
23 | Katheterisierung der Harnblase |
27 | Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) |
28 | Stomabehandlung |
30 | Pflege des zentralen Venenkatheters |
31 | Wundversorgung einer akuten Wunde |
31b | Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverband |
31c | Stützende Verbände |
31d | Bandagen und Orthesen |
Quelle: KBV, HKP-Leistungsverzeichnis |
Unterhalb des Personalienfeldes wurde außerdem das neue Feld „SER“ eingeführt, was für das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene „Soziale Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV“ steht. Dieses Feld muss angekreuzt werden, wenn der Grund für die Verordnung eine anerkannte gesundheitliche Schädigung ist.
Bei der Leistung „Anleitung zur Behandlungspflege“ wurde das Feld zur Angabe der Anzahl eingerückt und bei den „Einschränkungen, die häusliche Krankenpflege erforderlich machen“ eine Freitextzeile gestrichen.
Das neue Formular 12 sollte durch die Softwareanbieter rechtzeitig zum 1. Juli 2024 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt worden sein. Ab diesem Tag dürfen die alten Formulare nicht mehr verwendet werden.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht