Häusliche Krankenpflege Geändertes Formular wird ab Juli in der Praxissoftware verfügbar sein

Verordnungen Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Ab Juli 2024 könnte es zu der Einführung einer Blankoverschreibung kommen. Ab Juli 2024 könnte es zu der Einführung einer Blankoverschreibung kommen. © Olaf Gedanitz – stock.adobe.com

Mit Beginn des zweiten Halbjahrs gilt das neue Formular 12 zur Verordnung häuslicher Krankenpflege. Die Einführung einer Blankoverschreibung erlaubt es Pflegefachkräften, auf den Behandlungszeitraum Einfluss zu nehmen.

Die Rahmenempfehlungen zur Blankoverordnung bei der häuslichen Krankenpflege (HKP) sind schon seit Jahresanfang in Kraft. Doch die Umsetzung verzögerte sich. Denn der GKV-Spitzenverband und die führenden Pflegeverbände konnten sich nicht einigen, ein Schiedsverfahren wurde nötig.

Neu ist: Praxen müssen den Gesamtverordnungszeitraum für die HKP künftig nur noch angeben, wenn sie diese Angabe nicht an einen Pflegedienst delegieren. Es wurde die Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ geschaffen, in der die Praxis bei bestimmten HKP-Leistungen entscheiden kann, ob die Pflegefachkraft Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen selbst festlegen soll. Das Leistungsverzeichnis für eine solche Blankoverordnung ergibt sich aus der Tabelle.

Mögliche Blankoverordnungen

Nr.

Leistungsbezeichnung

1

Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit

2

Ausscheidungen

3

Ernährung (nur orale Verabreichung)

4

Körperpflege

5

Hauswirtschaftliche Versorgung

6

Absaugen (nur der oberen Luftwege)

7

Anleitung bei der Behandlungspflege

12

Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung

13

Drainagen (Überprüfen, Versorgen)

14

Einlauf / Klistier / Klysma / digitale Enddarmausräumung

21

Auflegen von Kälteträgern

22

Versorgung eines suprapubischen Katheters

23

Katheterisierung der Harnblase

27

Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)

28

Stomabehandlung

30

Pflege des zentralen Venenkatheters

31

Wundversorgung einer akuten Wunde

31b

Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverband

31c

Stützende Verbände

31d

Bandagen und Orthesen

Quelle: KBV, HKP-Leistungsverzeichnis

Einige HKP-Maßnahmen sind auf dem neuen Formular aus Platzgründen nicht mehr aufgeführt. Es gibt sie aber weiterhin, sie müssen nun im Freitextfeld „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ aufgeführt werden. Dazu gehört z.B. die Nr. 12 „Positionswechsel bei Dekubitusbehandlung“.

Die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums erfolgt nur bei ärztlicher Festlegung von Häufigkeit und Dauer und ist mit einer entsprechenden Überschrift gekennzeichnet. Pflegefachkräfte dürfen dieses Feld („vom – bis“) deshalb nicht befüllen (siehe Abb.).

„Hybridverordnungen“ sind ebenfalls machbar

Grundsätzlich sind seit dem 1. Juli 2024 drei Fallgestaltungen möglich:

  • Bei der Blankoverordnung kann die Praxis ausschließlich Maßnahmen aus dem HKP-Leistungsverzeichnis verordnen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen. Hier muss der Gesamtverordnungszeitraum von der Praxis nicht angegeben werden, nur die Eintragung des Pflegedienstes gilt.
  • Keine Blankoverordnung liegt vor, wenn ausschließlich Maßnahmen verordnet werden, bei denen die Praxis Häufigkeit und Dauer festlegt. Hier ist im entsprechenden Feld der Gesamtverordnungszeitraum anzugeben.
  • Bei „Hybridverordnungen“ können sowohl Maßnahmen verschrieben werden, bei denen Häufigkeit und Dauer von der Praxis festgelegt werden, als auch Maßnahmen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen dürfen. In diesem Fall bezieht sich die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums nur auf die ärztlich festgelegten Maßnahmen, während in einem neu geschaffenen Feld die Pflegekräfte die Zeiträume eintragen können (s. Abb.).

Neues Feld für das „soziale Entschädigungsrecht“

Unterhalb des Personalienfeldes wurde auf dem neuen Formular 12 das Feld „SER“ eingeführt. Die Abkürzung SER steht für „Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV“, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Feld muss angekreuzt werden, wenn der Grund für die HKP-Verordnung eine anerkannte gesundheitliche Schädigung ist. Dabei wurden die Bereiche Bundesversorgungs-, Infektionsschutz-, Opferentschädigungs-, Soldatenversorgungs- und Zivildienstgesetz zusammengeführt.

Das neue Formular 12 wird von den Softwareanbietern zum 1. Juli 2024 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt werden. Alte Papierformulare dürfen ab Juli nicht mehr für Verordnungen verwendet werden.

Medical-Tribune-Bericht