Häusliche Krankenpflege Geändertes Formular wird ab Juli in der Praxissoftware verfügbar sein
Die Rahmenempfehlungen zur Blankoverordnung bei der häuslichen Krankenpflege (HKP) sind schon seit Jahresanfang in Kraft. Doch die Umsetzung verzögerte sich. Denn der GKV-Spitzenverband und die führenden Pflegeverbände konnten sich nicht einigen, ein Schiedsverfahren wurde nötig.
Neu ist: Praxen müssen den Gesamtverordnungszeitraum für die HKP künftig nur noch angeben, wenn sie diese Angabe nicht an einen Pflegedienst delegieren. Es wurde die Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft“ geschaffen, in der die Praxis bei bestimmten HKP-Leistungen entscheiden kann, ob die Pflegefachkraft Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen selbst festlegen soll. Das Leistungsverzeichnis für eine solche Blankoverordnung ergibt sich aus der Tabelle.
Mögliche Blankoverordnungen | |
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Nr. | Leistungsbezeichnung |
1 | Anleitung bei Grundpflege in der Häuslichkeit |
2 | Ausscheidungen |
3 | Ernährung (nur orale Verabreichung) |
4 | Körperpflege |
5 | Hauswirtschaftliche Versorgung |
6 | Absaugen (nur der oberen Luftwege) |
7 | Anleitung bei der Behandlungspflege |
12 | Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung |
13 | Drainagen (Überprüfen, Versorgen) |
14 | Einlauf / Klistier / Klysma / digitale Enddarmausräumung |
21 | Auflegen von Kälteträgern |
22 | Versorgung eines suprapubischen Katheters |
23 | Katheterisierung der Harnblase |
27 | Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) |
28 | Stomabehandlung |
30 | Pflege des zentralen Venenkatheters |
31 | Wundversorgung einer akuten Wunde |
31b | Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverband |
31c | Stützende Verbände |
31d | Bandagen und Orthesen |
Quelle: KBV, HKP-Leistungsverzeichnis |
Einige HKP-Maßnahmen sind auf dem neuen Formular aus Platzgründen nicht mehr aufgeführt. Es gibt sie aber weiterhin, sie müssen nun im Freitextfeld „Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege“ aufgeführt werden. Dazu gehört z.B. die Nr. 12 „Positionswechsel bei Dekubitusbehandlung“.
Die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums erfolgt nur bei ärztlicher Festlegung von Häufigkeit und Dauer und ist mit einer entsprechenden Überschrift gekennzeichnet. Pflegefachkräfte dürfen dieses Feld („vom – bis“) deshalb nicht befüllen (siehe Abb.).
„Hybridverordnungen“ sind ebenfalls machbar
Grundsätzlich sind seit dem 1. Juli 2024 drei Fallgestaltungen möglich:
- Bei der Blankoverordnung kann die Praxis ausschließlich Maßnahmen aus dem HKP-Leistungsverzeichnis verordnen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen sollen. Hier muss der Gesamtverordnungszeitraum von der Praxis nicht angegeben werden, nur die Eintragung des Pflegedienstes gilt.
- Keine Blankoverordnung liegt vor, wenn ausschließlich Maßnahmen verordnet werden, bei denen die Praxis Häufigkeit und Dauer festlegt. Hier ist im entsprechenden Feld der Gesamtverordnungszeitraum anzugeben.
- Bei „Hybridverordnungen“ können sowohl Maßnahmen verschrieben werden, bei denen Häufigkeit und Dauer von der Praxis festgelegt werden, als auch Maßnahmen, bei denen die Pflegefachkräfte die Häufigkeit und Dauer selbst bestimmen dürfen. In diesem Fall bezieht sich die Angabe des Gesamtverordnungszeitraums nur auf die ärztlich festgelegten Maßnahmen, während in einem neu geschaffenen Feld die Pflegekräfte die Zeiträume eintragen können (s. Abb.).
Neues Feld für das „soziale Entschädigungsrecht“
Unterhalb des Personalienfeldes wurde auf dem neuen Formular 12 das Feld „SER“ eingeführt. Die Abkürzung SER steht für „Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV“, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Feld muss angekreuzt werden, wenn der Grund für die HKP-Verordnung eine anerkannte gesundheitliche Schädigung ist. Dabei wurden die Bereiche Bundesversorgungs-, Infektionsschutz-, Opferentschädigungs-, Soldatenversorgungs- und Zivildienstgesetz zusammengeführt.
Das neue Formular 12 wird von den Softwareanbietern zum 1. Juli 2024 in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt werden. Alte Papierformulare dürfen ab Juli nicht mehr für Verordnungen verwendet werden.
Medical-Tribune-Bericht