Labortests können Sie bald digital anweisen
KBV und GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung über digitale Vordrucke getroffen und diese dem Bundesmantelvertrag als Anlage hinzugefügt. Demanch kann der Vertragsarzt entscheiden, ob er einen Vordruck konventionell bedruckt, ihn per Blankoformularbedruckung erstellt oder ob dieser digital erzeugt, übermittelt und empfangen wird.
Für digitale Vordrucke wird eine zertifizierte Software benötigt
Erste Anwendung dafür ist ab dem 1.4.2017 das Muster 6 für die Überweisung zum radiologischen Telekonsil, einer neuen EBM-Leistung. Größere Bedeutung hat ab dem 1.7.2017 die digitale Ausstellung und Übermittlung von Laboraufträgen. Bislang werden jährlich rund 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine in Form der Laboraufträge Muster 10 und 10A auf Papier ausgestellt.
Digitale Vordrucke sind vom Arzt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises zu versehen (ausgenommen Muster 10A). Während der Übermittlung muss der Inhalt verschlüsselt sein. Die Entschlüsselung darf nur durch den intendierten Empfänger möglich sein. Für die Nutzung der digitalen Vordrucke bedarf es einer von der KBV zertifizierten Software.
Die KBV rechnet mit der schrittweisen Erweiterung dieser Regelung auf weitere Vordrucke. Das soll die Kollegen – soweit sie das möchten – "von einem großen Stück papierner Bürokratie befreien".
Quelle: www.kbv.de