Neues Reha-Formular ab April 2020
Pflegende Angehörige können ambulante Reha-Leistungen aufgrund ihrer familiären Situation manchmal nicht nutzen. 2019 schaffte das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz für sie den Anspruch, auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann stationäre Reha zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Dabei können sich pflegende Angehörige wünschen, dass der Pflegebedürftige während der Rehabilitation in ihrer Reha- oder in einer anderen Einrichtung (z.B. Kurzzeitpflege) betreut wird.
Für diese Verordnung wird das Muster 61 zum 1. April angepasst. Praxen sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen, rät die KBV und gibt auf ihrer Homepage Ausfüllhinweise. Das neue Muster wird auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.
Quelle: KBV