Mögliche Erstattung von Iberogast durch gesetzliche Krankenkassen
Auch nichtverschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Phytotherapie können von bestimmten gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Hier erfahren Sie, welche Krankenkassen Iberogast Classic und Iberogast Advance erstatten, wenn Sie diese auf Privatrezept verordnen.
Die Techniker Krankenkasse und viele weitere Krankenkassen erstatten Phytopharmaka & Co.
Bei der Techniker Krankenkasse können sich Versicherte die Kosten für ärztlich verordnete, apothekenpflichtige alternative Arzneimittel der Phytotherapie, Homöopathie oder Anthroposophie zu 100 % erstatten lassen – bis zu einem Betrag von 100 € pro Versicherten im Kalenderjahr. Insgesamt sind es 62 gesetzliche Krankenkassen, die zurzeit Iberogast Classic, Iberogast Advance und andere rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen auf ärztliche Verordnung als Satzungsleistungen erstatten.
Voraussetzung dafür ist, dass die Verordnung von z.B. Iberogast Classic oder Iberogast Advance durch einen Arzt auf einem Privatrezept („grünes Rezept“) erfolgt. Die Abgabe des verordneten Medikamentes muss dann durch die Apotheke erfolgen und zunächst durch den Versicherten bezahlt werden. Zur Kostenerstattung sind dann die Originalrechnung und die ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse vorzulegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Satzungsleistungen entsprechend erweitert haben, erstatten als normalen Satz zwischen 50 % und 100 % der Kosten. Die Erstattungsbeträge liegen häufig zwischen 25 € und 400 € pro Kalenderjahr und pro Versicherten und können je Krankenkasse von Bonus/-Prämienprogrammen abhängig sein.
Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für rezeptfreie Medikamente für Kinder bis zu 12 Jahren und für Jugendliche unter 18 Jahren mit Entwicklungsstörungen.