Verschreibung von Phytopharmaka auf dem Grünen Rezept – Reizdarmbeschwerden mit Multi-Target-Therapie lindern


Funktionelle Magen-Darm-Beschwerden wie Magenschmerzen, Völlegefühl, Blähungen, Magen-Darm-Krämpfe und Übelkeit sind typische Symptome eines Reizmagen- und Reizdarmsyndroms. Eine schnelle und gezielte Linderung der Symptomatik hat für Betroffene einen hohen Stellenwert. Evidenzbasierte Phytopharmaka können hier im Rahmen einer multimodalen Therapie eine wichtige Behandlungsoption bieten.1 Eine Verschreibung auf dem Grünen Rezept bringt sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch deren Patient*innen zahlreiche Vorteile.

Was ist das Grüne Rezept?

Das Grüne Rezept ist ein offizielles Dokument, auf dem nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden können. Es stellt sicher, dass Arzneimittel der Selbstmedikation, welche in der Regel nebenwirkungsärmer als Rx-Präparate sind, nicht aus der ärztlichen Behandlung herausfallen. Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für diese sogenannten „over the counter-“ oder OTC- Produkte als freiwillige Satzungsleistung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstatten.

Welche Vorteile bietet das Grüne Rezept für Patient*innen?

Das Grüne Rezept gilt zusammen mit dem Kassenbeleg als Grundlage für eine Erstattung durch die Krankenkasse. Darüber hinaus können Patient*innen ihre eingelösten grünen Rezepte bei der Einkommenssteuererklärung im Sinne der Abgabenordnung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Des Weiteren signalisiert es, dass die Verordnung des nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels für notwendig und zweckmäßig erachtet wird. Die Wertigkeit der ärztlichen Empfehlung wird damit erhöht. Den Patient*innen kann die Sicherheit vermittelt werden, dass ihnen ein wirksames Präparat verschrieben wird, was sich wiederum positiv auf die Therapietreue und somit den Behandlungserfolg auswirken kann.

Welche Vorteile bietet das Grüne Rezept für Ärztinnen und Ärzte?

Die Verschriftlichung der ärztlichen Empfehlung auf dem Grünen Rezept kann für Patient*innen als Gedächtnisstütze auf dem Weg zur Apotheke dienen. Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs darüber aufgeklärt wird, dass die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ggf. selbst zu tragen sind bzw. sich selbständig um eine Erstattung bei der gesetzlichen Krankenversicherung gekümmert werden muss. So kann sichergestellt werden, dass das korrekte Präparat in der Apotheke ausgegeben wird. Gleichzeitig dokumentiert es die Verordnung der ärztlichen Behandlung. Alle Arzneimittel (egal, ob verschreibungspflichtig oder nicht) können damit in die Beratungsleistung einbezogen werden dazu zählen u. a. Phytopharmaka.

Phytopharmaka – sinnvoll verordnet auf Grünem Rezept

Die deutsche S3-Leitlinie zum Reizdarmsyndrom zeigt den Stellenwert von Phytopharmaka bei der Symptomlinderung des Reizdarmsyndroms.1 Bei funktionellen Magen-Darm-Beschwerden bieten Phytopharmaka mit Multi-Target-Wirkung wie Iberogast® Classic (STW 5)2,3 bei akuten situativ ausgelösten Beschwerden und Iberogast® Advance (STW 5-II)4 bei häufig wiederkehrenden und anhaltenden Beschwerden eine wirksame Option zur Symptomlinderung. Welches der beiden Phytopharmaka angewendet wird, hängt vom individuellen Beschwerdebild ab. Durch die Verschreibung auf dem Grünen Rezept wird die Verordnung konkreter und damit sichergestellt, dass die Patient*innen das empfohlene Präparat erhalten. So kann klar zwischen Iberogast® Classic und Iberogast® Advance unterschieden werden.

Literatur:
1.    Update S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom, AWMF Registernummer 021/016, Stand Juni 2021.
2.    Nieber K, et al. Planta Med. 2012;78(11):1086.
3.    Abdel-Aziz H, et al. Planta Med .2017;83(14-15):1130-1140.
4.    Elbadawi M, et al. Z Gastroenterol 2020;58(08):e150.