Alte orale Antikoagulanzien auf dem Schirm behalten
Schon beim Zulassungsstatus der nicht-Vitamin-K-antagonistischen oralen Antikoagulanzien (NOAK) ist eines zu beachten: Während Vitamin-K-Antagonisten (VKA) historisch bedingt eine sehr breite Zulassung zur Prophylaxe und Therapie thrombotischer Ereignisse besitzen, gibt es für die neueren Gerinnungshemmer diesbezüglich Einschränkungen. Kontraindiziert sind sie auf jeden Fall bei mechanischem Klappenersatz – hier dürfen nur VKA zum Einsatz kommen, berichtete Privatdozent Dr. Christoph Sucker vom Gerinnungszentrum Berlin.
Die Zulassung bei Vorhofflimmern beschränkt sich bei den NOAK zudem auf nicht-valvuläres Vorhofflimmern (VHF). Außerdem wiesen die in die Zulassungsstudien…
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