Zuckerersatz WHO bewertet Süßstoff neu – normaler Vorgang, erklären Expert*innen
Erneut als unbedenklich bestätigt hat der WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) die bisher empfohlene maximale Tagesdosis (ADI) von 40 mg Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht. Die ADI-Werte wurden entwickelt, um auch in Mischungen verschiedener Süßstoffe eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Aspartam ist in einigen Lebensmitteln und Getränken als Zusatzstoff (E 951) zu finden, etwa in Light-Softdrinks, Kaugummi, Eiskrem und Joghurt. Seine Süßkraft ist 200-mal höher als die von Zucker. „Diese Werte werden regelmäßig bei neuen Ergebnissen, falls nötig, angepasst“, wie Dr. Astrid Tombek, Ökotrophologin am Diabetes Zentrum Mergentheim, erklärt. Dieses Mal hätten die neuen Erkenntnisse den Süßstoff Aspartam zwar betroffen, die WHO habe den ADI-Wert von 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht aber nicht verändert.
Auch Dr. Stefan Kabisch vom Deutschen Zentrum für Diabetesforschung (DZD), Campus Benjamin Franklin, Charité Berlin, beschreibt die Einstufung der WHO als „sehr zurückhaltend“. Denn: „Ein Krebsrisiko ist keinesfalls sicher und nicht einmal besonders wahrscheinlich“, so der Studienarzt. Auch an der ADI ändere sich daher nichts. „Da es aber aus Zell- und Tierstudien sowie Beobachtungsstudien am Menschen gewisse Hinweise auf ein mögliches Krebsrisiko gibt, ist eine gewisse Beschreibung des Risikos nötig“, erklärt er. Erst in einer unlängst veröffentlichten Leitlinie habe die WHO davon abgeraten, Süßstoffe zur Gewichtsreduktion einzusetzen. „Dieses Statement war deutlich vehementer formuliert, obwohl die Evidenzlage ähnlich unsicher ist. Insofern ist die mildere Einstufung zum Krebsrisiko erfreulich.“
Mehr als neun Dosen Diät-Softdrink pro Tag?
Substanzen und Stoffe teilt die IARC in die Kategorien „krebserregend für den Menschen“, „wahrscheinlich krebserregend“, „möglicherweise krebserregend“ „wahrscheinlich nicht krebserregend“ und „nicht einzustufen“ ein. Aspartam wurde in die Kategorie „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Das bedeutet: Für ein konkretes Krebsrisiko durch die Aufnahme von Aspartam sahen die Expert*innen und Sachverständigen keine „überzeugenden Belege“. Daher änderten sie auch nicht die empfohlene maximale Tagesdosis (ADI). Ein Erwachsener mit einem Körpergewicht von 70 Kilo müsste täglich über neun Dosen eines Light-Softdrinks mit 200 bis 300 Milligramm Aspartam trinken, um die maximal empfohlene Menge zu überschreiten. Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
Süßstoff-Getränke kein Wasserersatz!
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Patient*innen raten, z.B. Süßstoff-Softdrinks nicht als Wasserersatz, sondern nur als Genussmittel zu konsumieren – nicht ihrer „möglichen krebserregenden Wirkung wegen, sondern vor allem aufgrund der Prägung des Süßgeschmacks und eventuell negativer Auswirkungen auf das Darmmikrobiom“, empfiehlt Dr. Tombek.