Coronavirus: (Hydroxy-)Chloroquin nicht off label einsetzen!
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Die Wirkstoffe Chloroquin und Hydroxychloroquin, die eigentlich bei Patienten mit Malaria oder bestimmten Autoimmunerkrankungen zum Einsatz kommen, werden derzeit als potenzielle Therapieoptionen bei COVID-19 gehandelt. Ob sie gegen die Erkrankung tatsächlich helfen, ist allerdings noch offen.
Vorgaben für die Verordnung von Hydroxychloroquin in Deutschland
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schränkt die Off-Label-Nutzung von Hydroxychloroquin für COVID-19-Patienten nun durch Vorgaben für die Verordnung ein. Lesen Sie weiter »
Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA warnt in einer Stellungnahme vor den teils schweren Nebenwirkungen, die unter der Einnahme auftreten können – insbesondere bei hohen Dosierungen oder in Kombination mit anderen Substanzen. Die Autoren betonen ausdrücklich, dass die Wirkstoffe nur labelkonform und ansonsten, d.h. im Kontext von COVID-19, ausschließlich im Rahmen klinischer Studien oder als Teil nationaler Notfallprotokolle eingesetzt werden sollen, wie sie in Frankreich oder den USA bereits existieren.
In großen randomisierten Studien müssen zuallererst robuste Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit generiert werden, so die EMA. Erst dann gebe es eine solide Evidenz, auf deren Basis man valide Empfehlungen aussprechen könne.
Bis es so weit ist, gilt es, abzuwarten und die Mittel nur äußerst zurückhaltend zu verschreiben. Sonst drohen laut EMA ggf. Lieferengpässe. Dies würde vor allem den Patienten schaden, die aufgrund von Autoimmunerkrankungen bereits jetzt auf die Medikamente angewiesen sind.
Quelle: Pressemitteilung EMA, EMA/170590/2020, ema.europa.eu, Stand 01.04.2020
ursprünglich erschienen am 06.04.2020; aktualisiert am 07.04.2020