Es gibt noch immer keine Beweise, dass Cannabis Schmerzpatienten hilft
Für die Bundesärztekammer stand schon vor drei Jahren fest: Die Datenlage zu Nutzen und Risiken von Cannabisblüten ist ungenügend. Aus diesem Grund sprach man sich damals gegen deren Verschreibungsfähigkeit aus. Die Gesetzesänderung kam trotzdem und inzwischen müssen die Krankenkassen bei Patienten mit „schwerwiegenden Erkrankungen und fehlender Therapiealternative“ die Kosten auch für solche Präparate übernehmen.
Dabei ist die wissenschaftliche Datenlage in Hinblick auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit sämtlicher Cannabispräparate bei chronischen Schmerzen bislang ein methodisches Minenfeld, beschreiben Professor Dr. Winfried Häuser, Innere Medizin 1 des Klinikums Saarbrücken, und Privatdozent Dr. Frank Petzke von der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Göttingen den derzeitigen Wissensstand. Selbst in systematischen Übersichtsarbeiten rangieren die Effekte zur Schmerzreduktion zwischen „nicht vorhanden“ und „stark“ und die Einschätzung der Evidenz reicht von „gering“ bis „mäßig“. Mit der Folge, dass Gegner und Befürworter der Cannabistherapie gleichermaßen stets nur auf entsprechend ausgewählte, zweckdienliche Studien verweisen.
Zulassung aufgrund von Meinungen statt Fakten
Als einen der Gründe für die verworrene Datenlage haben die beiden Autoren methodische Schwächen einzelner Arbeiten ausgemacht. Mal werden in Metaanalysen Studiendaten gepoolt, obwohl ganz unterschiedliche Formen von Schmerzen untersucht worden waren. Dann wieder werden unterschiedliche Cannabispräparate – Cannabisblüten der unterschiedlichsten Sorten, Fertigarzneimittel mit Pflanzenextrakten, Vollspektrum-Extrakte, dronabinolhaltige Arzneimittel oder synthetisch hergestellte Cannabinoide – irrigerweise in ihren Effekten miteinander verglichen. Selbst für Übersichtsarbeiten, so bemängeln Prof. Häuser und Dr. Petzke, wurden Studien nach uneinheitlichen, mitunter fragwürdigen Kriterien ausgewählt. Oder Nutzen und Risiken der Cannabismedikamente werden nicht korrekt gegeneinander abgewogen.
Dürftige Datenbasis
* Tetrahydrocannabinol ** Cannabidiol
Rezeptur- und Fertigarzneimittel bevorzugen
Sie verweisen auf die Positionspapiere der European Pain Federation, EFIC, und der Deutschen Schmerzgesellschaft, denen zufolge „sowohl bei Tumorschmerzen als auch bei allen nicht-neuropathischen Nichttumorschmerzsyndromen ein individueller Heilversuch nach Ausschöpfung etablierter Therapieoptionen erwogen werden kann“. Werden dann Cannabispräparate eingesetzt, sollte die Entscheidung zugunsten entsprechender Rezeptur- und Fertigarzneimittel fallen – unter anderem wegen der besseren Dosierbarkeit und des geringeren Risikos für psychotrope Effekte.Quelle: Häuser W, Petzke F. Psychopharmakotherapie 2020; 27: 114-121