E-Scooter Feuchtfröhlich unterwegs
Verletzungen aufgrund eines E-Scooter-Unfalls gehören in den innerstädtischen Berliner Notaufnahmen zum Alltag. Deniz Uluk von der Chirurgischen Klinik der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Kollegen haben sich 248 Patienten (verteilt über einen Zeitraum von sechs Monaten) genauer angesehen.
Am stärksten vertreten waren Fahrer zwischen 18 und 40 Jahren. Auf den ersten Blick fiel der hohe Anteil an Touristen auf (41 %). Kinder waren mit 4 % eher selten betroffen. Die meisten Unfälle ereigneten sich nachmittags und abends sowie eher am Wochenende.
57 % der Unfallopfer gaben an, gestürzt zu sein, weil sie die Kontrolle verloren hatten, z.B. wegen Unaufmerksamkeit, einhändigem Fahren bei der Richtungswechselanzeige, fehlender Übung oder unangemessener Geschwindigkeit. Außerdem kam es zu Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Objekten sowie dazu, dass sich Fahrer an Teilen des Scooters verletzten. In 5 % der Fälle waren Fußgänger involviert – entweder weil sie angefahren wurden oder über abgestellte Scooter stolperten.
Beine und Arme standen bei den Verletzungen im Vordergrund (34 % und 30 %). An Ersteren gab es mehr Weichteilverletzungen als Frakturen (31 % vs. 7 %). Der Bereich des medialen Knöchels war besonders beliebt, meist weil sich die Fahrer am Roller verletzten. An der oberen Extremität hielten sich beide Verletzungstypen die Waage (17 % und 18 %). 101 Patienten hatten sich Kopfverletzungen zugezogen, davon 32 ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT), das bei 22 zumindest stationär überwacht werden musste.
Erfahrung ersetzt keinen Helm bei Unfällen
20 % der Unfallopfer hatten vor der Fahrt Alkohol getrunken – das erhöhte das SHT-Risiko um das Fünffache. Auch Personen, die Erfahrung mit E-Scootern angaben, wiesen ein höheres Risiko für Kopfverletzungen auf. Einen Helm hatte insgesamt nur 1 % der Scooter-Fahrer getragen.
Die Autoren fordern striktere Regeln für die Scooter-Nutzung. Das beinhaltet u.a. ein Mindestalter von 18 Jahren, Helmpflicht, striktes Alkoholverbot und das Einhalten der StVO einschließlich des Fahrverbots auf Bürgersteigen.
Quelle: Uluk D et al. Emerg J 2021; DOI: 10.1136/emermed-2020-210268