Gegen Corona-Lücken im Impfpass – Routineimpfungen sollten weiterhin erfolgen
Grundsätzlich könne und sollte man – sofern keine akute schwere Erkrankung vorliegt – alle empfohlenen Impfungen altersentsprechend durchführen, schreibt die Ständige Impfkommission (STIKO) in einer aktuellen Stellungnahme. Es gebe keinen Anhalt dafür, dass diese die Immunabwehr bei einer kurz danach auftretenden SARS-CoV-2-Infektion beeinträchtigten.
Ärzte sollten daher jeden Patientenkontakt nutzen, um den Status zu überprüfen und versäumte Impfungen nachzuholen. Recall-Systeme helfen dabei, Patienten oder Eltern rechtzeitig aktiv an anstehende Termine zu erinnern.
Die STIKO weist besonders auf die Bedeutung der Grundimmunisierungen im ersten und zweiten Lebensjahr, den Schutz vor Pneumokokken, Herpes zoster und Influenza bei Senioren sowie die Indikationsimpfungen bei Immunsupprimierten und anderen Risikopatienten hin.
Bei Säuglingen und Kleinkindern raten die Experten, sich eng an den Impfkalender zu halten – also mit acht Wochen zu beginnen und möglichst schon mit 15 Monaten abzuschließen. Auffrischungen mit breiterem Zeitfenster könne man gegebenenfalls erst bei schwächerem COVID-19-Aufkommen vornehmen und nicht bereits am frühestmöglichen Termin.
Bei COVID-19-Patienten empfiehlt die STIKO, erst nach vollständiger Genesung und frühestens vier Wochen nach dem letzten SARS-CoV-2-Nachweis zu impfen. Diese Frist gilt auch für symptomfreie Kontaktpersonen, die nachweislich infiziert sind. Ansonsten können asymptomatische Personen bereits 14 Tage nach der letzten potenziell ansteckenden Begegnung nötige Vakzinen erhalten.
Spezielle Sprechstunden mit kurzen Wartezeiten anbieten
Das Infektionsrisiko in den Praxen senkt man am besten durch entsprechende Organisation: So bietet es sich an, spezielle Impfsprechstunden einzurichten und die Termine so zu vergeben, dass die Patienten nur kurz warten müssen.
Um die Zahl der Kontakte zu minimieren, sollten bei Immunisierungen von Säuglingen oder Kindern die Geschwister im Idealfall zu Hause bleiben. Sind bei jemandem gleich mehrere Impfungen fällig, können laut STIKO auch mehr als zwei bei einem Besuch verabreicht werden. Zudem sollte man, damit niemand unnötig in die Praxis kommt, Termine absagen, wenn ein Serum nicht verfügbar ist. Und man teilt dem Patienten am besten vorab mit, dass seine Impfung unter Umständen verschoben werden muss, wenn er Anzeichen einer Erkältung hat.
Quelle: Robert Koch-Institut. Epid Bull 2020; 18: 3-4; DOI: 10.25646/6858