Geschlechtsinkongruenz Der Vielfalt affirmativ begegnen

Autor: Dr. Anne Benckendorff

Mögliche Transitionsmaßnahmen lassen sich in die drei Bereiche sozial, juris­tisch und medizinisch unterteilen. Mögliche Transitionsmaßnahmen lassen sich in die drei Bereiche sozial, juris­tisch und medizinisch unterteilen. © vchalup, RS-photography – stock.adobe.com

Wenn das erlebte und das bei Geburt zugewiesene Geschlecht dauerhaft nicht übereinstimmen, kann dies zu hohem Leidensdruck führen. In der Folge streben viele Betroffene soziale, juristische und medizinische Transitionsschritte an.

Gemäß aktueller ICD-11 handelt es sich bei der Inkongruenz zwischen dem am Lebensanfang festgelegten Geschlecht und der empfundenen Identität um einen Gesundheitszustand und nicht um eine psychische Störung.

In vielen Fällen führen die Abweichungen von körperlichen, psychischen und/oder sozialen geschlechtlich normierten Merkmalen bei Betroffenen zu einer Geschlechtsdysphorie mit teils gravierenden Folgen. Doch ist das Geschlecht nicht als binär, sondern vielmehr als Kontinuum und somit jede Geschlechts­identität als Normvariante zu betrachten, schreiben ­Hannes ­Rudolph von HAZ – Queer Zürich und Kolleg:innen.

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