Mumps: Nach Krankenkontakt zu Hause bleiben
Mumps kann Personen jeden Alters treffen. Übertragen wird die Erkrankung durch eine Tröpfcheninfektion oder direkten Speichelkontakt. Die „übliche“ Inkubationszeit von 16–18 Tagen schwankt beim ein oder anderen. Bereits sieben Tage vor Beginn der charakteristischen Parotisschwellung bis neun Tage danach ist ein Infizierter schon ansteckend – das gilt auch für klinisch inapparente Infektionen. Die größte Ansteckungsgefahr besteht zwei Tage vor Krankheitsausbruch bis vier Tage danach, heißt es im epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts, Berlin.
Parotitis epidemica
Jeder Fünfte ist „vollständig und zeitgerecht“ geimpft
Wer sich einmal mit dem Erreger infiziert hat, erlangt für gewöhnlich lebenslange Immunität. In der Prävention hat sich außerdem die Schutzimpfung mit attenuierten Mumps-Viren am wirksamsten erwiesen. Zwar bietet die Impfung keinen 100%igen Schutz vor Reinfektionen und nur jeder fünfte Patient ist „vollständig und zeitgerecht“ geimpft. Jedoch lag 2018 die bundesweite Inzidenz für Mumps nur bei 0,6 pro 100 000 Einwohnern. In der Vorimpfära bis 1976 waren es noch über 200. Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission die erste Impfung im Alter von 11–14 Monaten, an die sich eine zweite im Alter von 15–23 Monaten anschließt. Dadurch steigert sich die ursprüngliche Effektivität von 78 % auf 88 %. Eine versäumte Impfung sollte immer, und im Idealfall, bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs nachgeholt werden. Liegt das Geburtsjahr des nicht Geimpften vor 1970, ist keine Impfung nötig (Anmerkung der Redaktion: Es wird angenommen, dass bereits ein erworbener Schutz vorliegt). Untersuchungen belegen, dass inzwischen 96,9 % der Schulänfänger die erste und 92,6 % die zweite Vakzination erhalten haben. Um Ausbrüche und die Zirkulation des Virus kontinuierlich zu unterbinden, ist allerdings auch bei der Auffrischung mindestens eine 95-%-Abdeckung nötig, fordern die RKI-Spezialisten. Zusätzlich müssen die Impflücken bei Jugendlichen geschlossen werden. Wie geht man bei Infizierten vor? Bereits seit 2013 haben Ärzte bundesweit die Pflicht, Erkrankung und den Erregernachweis innerhalb von 24 h zu melden.Schulverbot bis mindestens 5 Tage nach Krankheitsbeginn
Zur Diagnosesicherung im Verdachtsfall und zum Krankheitsmonitoring rät das RKI, Proben (z.B. Rachenabstrich oder Urin) an das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln zu schicken. Neben den gängigen Desinfektionsmaßnahmen ist insbesondere auf entsprechende Verhaltensregeln zu achten. Insbesondere wenn der Patient sich in ambulanter Behandlung befindet und aus ärztlicher Sicht noch Ansteckungsgefahr besteht. Ohne Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes bedeutet dies:- ein Tätigkeitsverbot, wenn in Gemeinschaftseinrichtungen* Kontakt zu Betreuten besteht
- ein Besuchs- bzw. Nutzungsverbot der genannten Einrichtungen. Das gilt für genutzte Räumlichkeiten sowie für Veranstaltungen
Schwangere und Mumps
* Gemeinschaftseinrichtungen sind laut Infektionsschutzgesetz § 33 Stätten, in denen überwiegend Jugendliche, Kinder oder Säuglinge betreut werden, z.B. Krippen, Kitas, Schulen, Ferienlager etc.
Quelle: RKI. Epid Bull 2019; 38: 397-403