Patient mit Keuchhusten: Bitte melden!
Seit März 2016 besteht eine bundesweite ärztliche Meldepflicht für Verdacht auf, Erkrankung und Tod an Keuchhusten. Hinzu kommt eine Labormeldepflicht für den Nachweis von B. pertussis, damit die Gesundheitsämter Kontrollmaßnahmen einleiten können. Allerdings ist die Meldepflicht in den westlichen Bundesländern noch nicht einmal flächendeckend bekannt. Außerdem hält sich ein Großteil der Labore nicht an die internationalen Empfehlungen zur Keuchhusten-Diagnostik, was den Gesundheitsämtern die Einschätzung gemeldeter Fälle erschwert.
Achtung, Ansteckung von Säuglingen: Apnoe droht!
Pertussis-Verdacht schöpfen sollte man bei jedem Husten, der ≥ 14 Tage dauert oder mit typischen Symptomen…
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