Allergietest Permanente Hautverfärbungen möglich
Wie hoch ist der Nutzen für meinen Patienten? Mit dieser Frage sollte man sich unbedingt auseinandersetzen, bevor ein Allergietest mit Substanzen durchgeführt wird, die eine starke Eigenfarbe haben oder pharmakologisch-toxisch auf die Haut wirken können. Hierunter fallen beispielsweise patienteneigene Medikamente wie Eisenpräparate und Kortikosteroide oder auch diagnostische Farbstoffe. Tests mit solchen Substanzen können zu falsch-positiven Testreaktionen oder langwierigen Folgen wie Tätowierungen führen, schreiben Prof. Dr. Andreas Bircher von der Allergologie am Universitätsspital Basel und Dr. Kathrin Scherer Hofmeier aus der Klinik für Allergologie und Dermatologie im Kantonsspital Aarau. Es müsse deswegen „zwingend eine vorgängige Risiko-Nutzen-Abwägung vor Hauttests durchgeführt werden“.
Zum Thema Verfärbungen präsentieren die Autoren zwei Fälle. Der erste: Ein 72-jähriger Dialysepatient, der nach Verabreichung von Eisencarboxymaltose mehrmals einen schweren anaphylaktischen Schock erlitten hatte. Um ein geeignetes Ersatzmedikament zu finden, wurde – mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten – ein Hautprick- sowie ein Intradermaltest mit verschiedenen verdünnten Eisenpräparaten durchgeführt. Der Mann konnte anschließend erfolgreich mit Eisensucrose behandelt werden – behielt jedoch noch Monate nach der Behandlung bräunliche Flecken an der Teststelle zurück.
Im zweiten Beispiel kam es im Rahmen einer Studie bei einer Teilnehmerin der Kontrollgruppe nach einem Intradermaltest mit Isosulfanblau und Patentblau-V zu persistierenden Tätowierungen. Der Test diente zum Ausschluss irritativer Testreaktionen auf den diagnostischen Farbstoff Isosulfanblau und war zuvor von einer Ethikkommission genehmigt worden.
Die vorliegenden Fälle zogen nur deswegen keine weiteren juristischen Konsequenzen nach sich, da im Vorfeld das Einverständnis des Patienten bzw. das Ethikvotum eingeholt wurden, erläutern die Wissenschaftler. Besonders bei Kontrollgruppen sei Letzteres zwingend erforderlich. Selbst im Rahmen von Epikutantests könne es zu einer De- oder Hyperpigmentierung oder zu Narbenbildung kommen. „Bei unsachgemäßer Durchführung kann damit ein Verstoß gegen den Behandlungsvertrag vorliegen, ggf. sogar der Tatbestand einer Körperverletzung“, schreiben die Kollegen. Sie raten dazu, im Zweifel lieber auf den Test zu verzichten.
Quelle: Bircher AJ, Scherer Hofmeier K. „Tätowierung durch intradermale Hauttests mit farbstoffhaltigen Medikamenten“, Akt Dermatol 2022; 48: 306-309; DOI: 10.1055/a-1515-1517 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, New York