Schleudertrauma: Längere Immobilisierung fördert Chronifizierung

Autor: Dr. Angelika Bischoff

Ein Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (­HWS-BT) entsteht meist bei einem Heckaufprall im Straßenverkehr. Ein Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (­HWS-BT) entsteht meist bei einem Heckaufprall im Straßenverkehr. © iStock/mokeybusinessmages

Häufig tritt das Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule nach einem Verkehrsunfall auf. Es ist von sozialmedizinischer Bedeutung, denn es geht oft um Schaden­ersatzansprüche oder Kompensationszahlungen.

Ein Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule (­HWS-BT) entsteht meist bei einem Heckaufprall im Straßenverkehr. Bei allen Schweregraden können die Betroffenen über Hörstörungen, Schwindel, Kopf- und Nackenschmerzen, Probleme mit dem Gedächtnis oder schmerzende Kiefergelenke klagen.

Das Auftreten von Nackenschmerzen und -steife mit einer gewissen Latenz erklärt man durch eine entzündlich-reparative Gewebe­reaktion auf die vorausgegangene mechanische Schädigung. Mit bildgebenden Verfahren sind diese Prozesse nicht darstellbar. Knöcherne oder nervale Strukturen werden – dank Airbags, Sicherheitsgurten und Kopfstützen – nur selten geschädigt.

Pessimistische Prognose kann die Heilung verzögern

Bei Diagnostik und Therapie von ­HWS-BT muss der Arzt im Hinterkopf haben, dass Betroffene häufig ärztliche Hilfe suchen, um Kompensations- und Schadenersatzzahlungen durchsetzen zu können. Eine pessimistische Prognose des Arztes kommt manchem Patienten daher entgegen, kann sich aber negativ auf den Heilungsprozess auswirken.

Eine genaue Anamnese des Verletzungshergangs mit biomechanischer Analyse prüft, ob physikalische Faktoren die Beschwerden erklären können. So muss die Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs durch die Kollision um mehr als 10 km/h abnehmen, damit eine relevante Verletzung der Halswirbelsäule überhaupt plausibel ist. Entscheidend für eine realistische Einschätzung des Geschehens und seiner Konsequenzen ist auch die gründliche körperliche Untersuchung einschließlich Neurostatus, Gleichgewichts- und Hörsinn. Es empfiehlt sich, nach einem strukturierten Untersuchungsprotokoll vorzugehen (z.B. Canadian ­C-Spine ­Rule), mit dem sich relevante strukturelle Verletzungen sehr sicher ausschließen lassen.

Nicht zu vernachlässigen sind psychische Reaktionen auf das Trauma, das bei den Verletzten fast immer ohne eine Erinnerungslücke einhergeht. Eine psychische Belastungsreaktion kann dazu führen, dass die Betroffenen subjektiv Beschwerden empfinden, auch wenn keine relevante biomechanische Verletzung besteht. Vor allem bei psychischen Störungen in der Vorgeschichte kann sich daraus eine Chronifizierung der Beschwerden entwickeln.

Schweregradbestimmung

Einteilung und Klassifi zierung eines Beschleunigungstraumas der Halswirbelsäule erfolgt in Anlehnung an die Quebec Task Force. Schweregrad 0: keine HWS-Beschwerden, keine objektivierbaren Ausfälle Schweregrad I: nur HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen, Steifi gkeit oder Überempfi ndlichkeit, keine objektivierbaren Ausfälle Schweregrad II: HWS-Beschwerden wie unter Schweregrad I beschrieben, dazu muskulo skelettale Befunde: Bewegungseinschränkung, palpatorische Überempfi ndlichkeit Schweregrad III: HWS-Beschwerden wie unter Schweregrad I beschrieben, dazu neurologische Befunde: abgeschwächte oder aufgehobene Muskeleigenrefl exe, Paresen, sensible Defi zite Schweregrad IV: HWS-Beschwerden wie unter Schweregrad I beschrieben, zusätzlich besteht eine HWS-Fraktur oder Dislokation Als HWS-Beschwerden sind Beeinträchtigungen zu sehen, die die vordere oder hintere zervikale Muskulatur betreff en oder sich auf den passiven Bewegungsapparat beziehen.

Das Ausmaß der Verletzung wird entsprechend den Befunden nach einem etablierten Schema, vor allem der Quebec-Task-Force-Klassifikation, festgelegt. Sie unterscheidet fünf Schweregrade (siehe Kasten). Zwischen 90 und 95 % der ­HWS-BT sind laut Leitlinie leicht bis mittelschwer (Schweregrade 0 bis II). Weiterführende apparative Untersuchungen sollten nur streng indiziert zum Einsatz kommen. Etwa dann, wenn sich Anhaltspunkte für strukturelle Verletzungen ergeben, z.B. bei einem gefährlichen Unfallmechanismus (hohe Geschwindigkeit, Überschlag, axiale Stauchung), Parästhesien, fokal-neuro­logischen Auffälligkeiten oder eingeschränkter aktiver HWS-Rotation.

Analgetika nicht länger als vier Wochen nehmen

In den meisten Fällen bilden sich die HWS-BT-Beschwerden innerhalb eines Monats zurück. Im Mittelpunkt der Therapie stehen möglichst frühzeitige aktivierende konservative Maßnahmen sowie physikalische Verfahren, die für maximal vier Wochen durch Analgetika und für längstens zwei Wochen durch Muskelrelaxanzien unterstützt werden können. Zeichnet sich eine Chronifizierung ab, kommen Antidepressiva und/oder Psychotherapie zum Einsatz. Eine zu lange Immobilisierung muss vermieden werden, weil sie die Chronifizierung fördern kann. Schanzkragen oder andere Maßnahmen zum Ruhigstellen sind nur bei Instabilität und massivsten Bewegungsschmerzen vertretbar. Aber auch passive mobilisierende Maßnahmen wie chiropraktische Manöver sind in der akuten Schmerzphase tabu, weil sie erneut eine Verletzung hervorrufen können. Bei sehr schwerwiegenden Verletzungen kann es notwendig werden, einen Neurochirurgen hinzuzuziehen. Dies sollte im Fall des Falles so früh wie möglich geschehen. Es sollte auch darauf hingewirkt werden, dass Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Unfall rasch beigelegt werden und die Patienten so früh wie möglich wieder in ihre Berufstätigkeit zurückkehren. Die Krankschreibung sollte man zunächst auf maximal drei Wochen beschränken.

Quelle: S1-Leitlinie „Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule“, AWMF-Register-Nr. 030/095