UV-Bestrahlungsgeräte Sonnenbrand vom Arzt
Ein falsch eingestelltes UV-Gerät hinterlässt schmerzhafte Spuren auf dem Patienten. Dass diese auch rechtliche Konsequenzen haben können, geht aus einer Publikation von Lion Lehmann und Kollegen von der Fakultät für Gesundheit an der Universität Witten/Herdecke hervor. Dort beschreiben sie vier Fälle, in denen die Ärztekammer Nordrhein jeweils einen oder mehrere Behandlungsfehler festgestellt hatte.
Fall 1: Unglückliche Verwechslung
Eine 54-jährige Patientin mit atopischer Dermatitis (Hauttyp II) suchte im akuten Schub ihren Dermatologen auf. Dieser entschied sich für eine UV-A-Therapie mit initial 0,1 J/cm2 die im Verlauf auf 0,5 J/cm2 gesteigert wurde. Nach der letzten Bestrahlung…
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