Was Sie zu Reiseimpfungen wissen müssen
Ein Muss für Senioren ist die Grippeimpfung. Wichtig in dieser Patientengruppe ist auch die Prophylaxe gegen die Pneumokokkenpneumonie – zumal die Antibiotikaresistenzen gegen die Erreger weltweit zunehmen. Deshalb sollten alle ab 60 Jahre mit der 23-valenten Pneumokokkenvakzine (PPSV23) geschützt werden. Je nach Grundkrankheit können die Patienten auch von einer sequenziellen Impfung profitieren: erst mit dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13), sechs bis zwölf Monate später mit PPSV23. Außerdem raten die Autoren um Dr. Kerstin Kling vom Berliner Robert Koch-Institut, auch Ältere bei entsprechendem Reiseziel gegen Gelbfieber zu wappnen.
Vorsicht bei neurologischen Erkrankungen
Eine weitere große Reisegruppe sind die Kinder. Selbstverständlich sein sollte der altersgerechte Impfschutz nach den gängigen Empfehlungen der STIKO. Die Gelbfieberimpfung wird aufgrund möglicher Komplikationen erst ab einem Lebensalter von neun Monaten empfohlen, was die meisten Länder mit Impfpflicht bei der Einreise akzeptieren. Zu anderen Lebendimpfungen wie denen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMR/V) sollte ein Abstand von mindestens vier Wochen eingehalten werden.
Da Kinder das Hepatitis-A-Virus lange ausscheiden und so Krankheitsausbrüche in ihren Heimatländern fördern können, kann eine Schutzimpfung gegen diese Infektion sinnvoll sein. Vor Typhus lassen sich Kinder ab zwei Jahren mit der Polysaccharidvakzine bewahren, die orale Immunisierung ist erst ab dem sechsten Lebensjahr möglich. Vor allem bei engem Kontakt zu Einheimischen am Reiseziel kann sich eine erweiterte Meningokokkenimpfung bei Kindern lohnen. Auch die präexpositionelle Tollwutimpfung sollte bei Reisen in Endemiegebiete erwogen werden.
Riskanter Verwandtenbesuch
Patienten gegebenenfalls ein Exemption Certificate geben
Bei Immundefizienz dürfen Kurzimpfschemata, wie sie etwa für Tollwut, Japanische Enzephalitis oder FSME in Gebrauch sind, nicht angewandt werden. Lebendvakzine kommen nur infrage, wenn die natürliche Infektion ein wesentlich höheres Risiko birgt als die Immunisierung. Reiseimpfungen mit Totvakzinen sind dagegen unbedenklich, wirken aber nicht immer ausreichend. Für Typhus und Cholera stehen Totimpfstoffe zur Verfügung. Beim Schutz gegen Gelbfieber müssen Nutzen und Risiko sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Im Fall einer Immunsuppression ist die Impfung kontraindiziert. Falls ein Land den Nachweis der Immunisierung verlangt, obwohl der Patient dort keine Endemieregion besucht, kann der Arzt mit dem sogenannten Exemption Certificate eine Bescheinigung für die Grenzbehörden ausstellen. Man sollte dem Patienten von Reisen in Gebiete mit anhaltender Transmission abraten, wenn die Schutzimpfung nicht möglich ist.Quelle: Kling K et al. Bundesgesundheitsblatt 2020; 63: 85-92; DOI: 10.1007/s00103-019-03067-w