Harnblasenkarzinom Wenn der Job auf die Blase geht
Bei Weitem nicht alle berufsbedingten urologischen Krebserkrankungen kommen zur Anzeige. Vor diesem Hintergrund fordern Professor Dr. Klaus Golka vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund und Kollegen, bei Patienten mit entsprechenden Karzinomen immer eine Berufsanamnese mit Blick auf potenzielle Expositionen gegenüber krebserzeugenden Stoffen zu machen. Für diesen Zweck haben die Autoren den UROTOP-Fragebogen entwickelt, mit dem sich die Erhebung bei Tumoren der ableitenden Harnwege unaufwändig durchführen lässt.
Angesichts der langen Latenzzeiten bis zur Manifestation eines Tumors (40 Jahre und mehr!) gilt es, auch weit zurückliegende Expositionen zu erfassen. Deshalb sollte die Anamnese den gesamten Zeitraum seit Einstieg ins Berufsleben berücksichtigen. Nicht selten haben Betroffene bereits das Rentenalter erreicht, wenn die Krebserkrankung diagnostiziert wird. Aber auch dann, so betonen die Autoren, besteht grundsätzlich ein Anspruch gegenüber den Versicherungsträgern.
Urologen befassen sich im Fall von Krebserkrankungen offenbar nur „ungern“ mit der Möglichkeit einer berufsbedingten Genese. Die Autoren führen dies darauf zurück, dass sich viele Ärzte mit toxikologischen Aspekten einerseits und arbeitsmedizinischen Dingen andererseits überfordert fühlen. Diese Sorge sei jedoch unbegründet. Denn der Arzt sei nicht aufgerufen, eine lückenlose Beweiskette zu präsentieren. Seine Aufgabe ist es lediglich, Verdachtsfälle zu melden.
Ein begründeter Verdacht besteht bei konkreten Anhaltspunkten darauf, dass die Tumorerkrankung mit einer Gefährdung am Arbeitsplatz in Zusammenhang steht. Angaben etwa zu Expositionsdosis oder -dauer müssen nicht mitgeliefert werden. Solche Details klärt der Versicherungsträger bzw. der beauftragte Gutachter.
Zur Anzeige eines begründeten Verdachts ist der Arzt – nach § 202 SGB – gesetzlich verpflichtet. Ein Versäumnis kann Regress- und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Anzeige erfolgt bei einem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) oder der zuständigen staatlichen Stelle für Unfallschutz. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet auf seiner Homepage einen entsprechenden Vordruck an.
Für den Arzt ist vor allem wichtig zu wissen, welche Arbeitsstoffe eine urologische Tumorerkrankung auslösen können und welche Berufsgruppen besonders gefährdet sind. Die mit Abstand häufigste berufsbedingte Krebserkrankung im Fachgebiet der Urologie ist das Harnblasenkarzinom.
Robuste Zahlen zur Inzidenz berufsbedingter maligner Tumoren der Harnwege liegen allerdings nicht vor. Zur Anzeige kommen in Deutschland jährlich rund 1.400 Verdachtsfälle, von denen etwa 170 als Berufskrankheit anerkannt werden. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen. Auslöser berufsbedingter Harnblasenkarzinome sind in erster Linie aromatische Amine sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Früher erkrankten vor allem Beschäftigte in der chemischen Industrie. Die Inzidenzen in dieser Branche sind inzwischen rückläufig, da die Produktion und Verarbeitung krebserzeugender Amine in Deutschland deutlich heruntergefahren wurde. Eine Ausnahme bildet das nachweislich krebserregende Amin o-Toluidin, das – aus Asien importiert – hierzulande weiterhin verwendet wird.
Maler und Friseure sind einem hohen Risiko ausgesetzt
Problematisch ist zudem, dass z.B. krebserregende Azofarbstoffe nach wie vor in großen Mengen über das Internet erhältlich sind. PAK fallen bei Verbrennungsprozessen an und werden zum Beispiel in der Teerchemie verwendet. Krebserkrankungen, die auf den Kontakt mit PAK zurückzuführen sind, wurden erst 2017 in die Anlage 1 der BKV (Berufskrankheitenverordnung) aufgenommen.
Die meisten berufsbedingten Krankheitsfälle, die dem Umgang mit aromatischen Aminen bzw. PAK zugeschrieben werden, betreffen heutzutage anwendende Berufsgruppen. Bekanntermaßen sind vor allem Maler und Friseure durch den Umgang mit aromatischen Aminen einem hohen Risiko ausgesetzt. Auffällig ist, dass Maler, bei denen in jüngerer Zeit ein Harnblasenkarzinom als Berufskrankheit anerkannt wurde, relativ häufig Kontakt mit teerhaltigen Holzimprägnierungsmitteln hatten.
Auch ist zu beachten, dass rund 5 % der anerkannten Fälle berufsbedingter urologischer Krebserkrankungen bei Personen auftreten, deren Berufe nicht unter den Risikogruppen gelistet sind. Als Beispiel nennen die Autoren den Fall einer Blumenbinderin, die viele Jahre krebserregenden Stäuben von asiatischen Kunstblumen ausgesetzt war.Auch Arsen spielt als Karzinogen bei urologischen Tumoren eine Rolle.
Besonders gefährdet sind in dieser Hinsicht Werftarbeiter, die mit arsenhaltigen Antifowling-Farben zur Imprägnierung von Schiffsrümpfen in Kontakt kommen. Trichlorethylen („TRI“) schließlich ist der bedeutsamste Auslöser von Nierenzellkarzinomen. Hatten betroffene Patienten Kontakt mit diesem Lösungsmittel, besteht der begründete Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung.
Quelle: Golka K et al. Urologe 2021; 60: 1061-1072; DOI: 10.1007/s00120-021-01597-3