Ärzte hoffen auf faire Vergütung für die Videosprechstunde
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In Baden-Württemberg sind die Weichen für die Videosprechstunden gestellt. "Wir wollen die Chancen der Telemedizin nutzen und die Spielregeln mitbestimmen", sagt KV-Pressesprecher Kai Sonntag. Im Herbst soll das Projekt "Medcall 2.0" starten: Patienten erhalten über das Patiententelefon Medcall der KV die Möglichkeit, telefonisch, online oder per Video Kontakt mit einem Arzt aufzunehmen.
So ist z.B. vorgesehen, dass Patienten Fotos zur Befundung in ein Portal einstellen, auf das teilnehmende Ärzte zugreifen können. "Die Ärzte können dann entscheiden, ob sie den Patienten anrufen, dieser direkt in einer Praxis vorsprechen muss oder ob der Arzt gegebenenfalls per Video mit ihm kommuniziert", erklärt Sonntag.
Der Beschluss schwächt das berufsrechtlich verankerte Fernbehandlungsverbot ab, das Ärzten verbietet, Behandlungen sowie Beratungen ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchzuführen. Das Angebot geht auch über die Vereinbarung zu Videosprechstunden von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband hinaus, die sich noch im Rahmen des Fernbehandlungsverbotes bewegt. Sie schreibt zudem vor, dass Ärzte für eine Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen müssen. Ein störungsfreier Ablauf, Datenschutz durch eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein.
Trotz der restriktiven Anforderungen sind einige Ärzte skeptisch. "Videosprechstunden können nur eine Notlösung sein, da der Patient nicht körperlich untersucht werden kann und keine ersten diagnostischen Maßnahmen wie eine Blutabnahme möglich sind. Dadurch gehen mitunter wichtige Informationen verloren", sagt Dr. Wieland Dietrich. Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft geht zudem davon aus, dass es kaum möglich sein wird, Videokonsultationen innerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten abzuhalten, da das Zeitmanagement schwierig sei: "Was ist, wenn der Patient nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an seinem PC sitzt oder der Arzt es nicht rechtzeitig schafft?"
So ist z.B. vorgesehen, dass Patienten Fotos zur Befundung in ein Portal einstellen, auf das teilnehmende Ärzte zugreifen können. "Die Ärzte können dann entscheiden, ob sie den Patienten anrufen, dieser direkt in einer Praxis vorsprechen muss oder ob der Arzt gegebenenfalls per Video mit ihm kommuniziert", erklärt Sonntag.
Kann sinnvolle Ergänzung zur hausärztlichen Arbeit sein
Gedacht ist das Angebot vor allem für Patienten, die zuvor keinen persönlichen Kontakt zu dem Arzt hatten. Grundlage hierfür bildet ein Beschluss der Landesärztekammer, der im November 2016 in Kraft getreten ist. Danach soll künftig im Rahmen von Modellprojekten, die die Kammer genehmigt hat, eine telemedizinische Behandlung auch ohne vorherigen Patientenkontakt möglich sein. Eine Projektausschreibung soll im Lauf dieses Jahres erfolgen.Der Beschluss schwächt das berufsrechtlich verankerte Fernbehandlungsverbot ab, das Ärzten verbietet, Behandlungen sowie Beratungen ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchzuführen. Das Angebot geht auch über die Vereinbarung zu Videosprechstunden von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband hinaus, die sich noch im Rahmen des Fernbehandlungsverbotes bewegt. Sie schreibt zudem vor, dass Ärzte für eine Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen müssen. Ein störungsfreier Ablauf, Datenschutz durch eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Vertraulichkeit müssen gewährleistet sein.
Trotz der restriktiven Anforderungen sind einige Ärzte skeptisch. "Videosprechstunden können nur eine Notlösung sein, da der Patient nicht körperlich untersucht werden kann und keine ersten diagnostischen Maßnahmen wie eine Blutabnahme möglich sind. Dadurch gehen mitunter wichtige Informationen verloren", sagt Dr. Wieland Dietrich. Der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft geht zudem davon aus, dass es kaum möglich sein wird, Videokonsultationen innerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten abzuhalten, da das Zeitmanagement schwierig sei: "Was ist, wenn der Patient nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an seinem PC sitzt oder der Arzt es nicht rechtzeitig schafft?"
Beschlussentwurf für EBM-Regelung
Die neue EBM-Ziffer für Videosprechstunden (Nr. 01450, 137 Punkte, 14,43 Euro) mit einem gedeckelten Volumen von 2393 Punkten je Arztpraxis soll ab dem 1. Juli gelten. Es ist vorgesehen, dass die Leistungen als Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Haus- und Kinderärzte sowie zu den Grundpauschalen zahlreicher Facharztgruppen abgerechnet werden können. Darüber hinaus soll die Videosprechstunde als Zuschlag zur Bereitschaftspauschale EBM-Nr. 01435 und zur schmerztherapeutischen Grundpauschale (EBM-Nr. 30700) angesetzt werden dürfen.
Viele Patienten scheinen indes digitalen Angeboten gegenüber aufgeschlossen zu sein. So gehen laut einer aktuellen Studie der Techniker Krankenkasse (TK) 82 % der Menschen in Deutschland davon aus, dass eine Onlinekommunikation mit der Arztpraxis in zehn Jahren selbstverständlich sein wird.
"Videosprechstunden können eine sinnvolle Ergänzung der hausärztlichen Versorgung sein", meint auch Vincent Jörres, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes. In anderen Bereichen fänden Innovationen zügig Eingang in die Versorgung, während bei der Digitalisierung oft gebremst werde. "Das muss sich jetzt schnell ändern", mahnt er. Entscheidend sei, wie die Honorierung der Videosprechstunden im EBM genau geregelt werde. Der Verband fordert eine faire Vergütung, die im vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht. "Daher darf es keine Budgetierung auf eine willkürliche Zahl geben", so Jörres.
In einem Pilotprojekt mit der TK erprobt derweil der Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) den Versorgungsalltag mit Videosprechstunden. Die technische Umsetzung erfolgt mit der Websoftware der Onlineplattform Patientus. "Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügt", so Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz.
"Wir sind jetzt mit Hochdruck dabei, ein flächendeckendes Angebot aufzubauen", sagt Dr. Klaus Strömer, Präsident des BVDD. Erste Erfahrungen zeigten, dass sich Videokonsultationen eignen, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen, Krankheitsverläufe abzuklären – z.B. bei der Wundheilung nach einer Op. –, zur Überprüfung des Therapieerfolgs oder auch für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung.
"Videosprechstunden können eine sinnvolle Ergänzung der hausärztlichen Versorgung sein", meint auch Vincent Jörres, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes. In anderen Bereichen fänden Innovationen zügig Eingang in die Versorgung, während bei der Digitalisierung oft gebremst werde. "Das muss sich jetzt schnell ändern", mahnt er. Entscheidend sei, wie die Honorierung der Videosprechstunden im EBM genau geregelt werde. Der Verband fordert eine faire Vergütung, die im vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht. "Daher darf es keine Budgetierung auf eine willkürliche Zahl geben", so Jörres.
Versorgungsalltag wird schon in Pilotprojekten erprobt
Einem ersten Entwurf zufolge soll eine Videosprechstunde mit 137 Punkten bewertet werden, was einem Erlös von 14,43 Euro entspräche. Wird allerdings zugleich ein Volumen je Praxis von 2393 Punkten gebildet, würde ein Arzt lediglich 17,5 Videosprechstunden im Quartal bezahlt bekommen. Bis Ende März hat der Bewertungsausschuss Zeit, die Abrechnungsmodalitäten festzulegen, die am 1. Juli in Kraft treten.In einem Pilotprojekt mit der TK erprobt derweil der Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) den Versorgungsalltag mit Videosprechstunden. Die technische Umsetzung erfolgt mit der Websoftware der Onlineplattform Patientus. "Ärzte und Patienten benötigen keine zusätzliche Hard- oder Software. Ein PC oder Laptop mit Internetverbindung und einer handelsüblichen Webcam genügt", so Patientus-Geschäftsführer Nicolas Schulwitz.
"Wir sind jetzt mit Hochdruck dabei, ein flächendeckendes Angebot aufzubauen", sagt Dr. Klaus Strömer, Präsident des BVDD. Erste Erfahrungen zeigten, dass sich Videokonsultationen eignen, um eine Änderung in der Medikation zu besprechen, Krankheitsverläufe abzuklären – z.B. bei der Wundheilung nach einer Op. –, zur Überprüfung des Therapieerfolgs oder auch für die Patientenschulung im Verlauf einer längeren Behandlung.
Modell TK-Dermatologen
Nach der Eingangsuntersuchung in der Praxis und einer Terminvereinbarung für die Videosprechstunde loggt sich der Patient mit Laptop oder PC und einer vom Arzt mitgeteilten sechsstellige Termin- TAN über www.patientus.de/login ein. Er gelangt so ins virtuelle Wartezimmer. Der Arzt ruft an seinem Bildschirm nacheinander die Patienten zur Besprechung auf. Ein Zähler zeigt allen die letzten zehn Sekunden an, bevor es losgeht.
Die AOK Baden-Württemberg setzt dagegen mit dem Modellprojekt "Telederm", das im Mai an den Start gehen soll, lieber auf ein Telekonsilsystem, bei dem Hausarztpraxen Dermatologen Fotos von Hautveränderungen ihrer Patienten zur Befundungen weiterleiten.
"Dieser Ansatz hat gegenüber Videosprechstunden den Vorteil, dass hiervon auch Patienten profitieren können, die keinen eigenen Zugang zum Internet haben", so Projektleiterin Professor Dr. Stefanie Joos vom Universitätsklinikum Tübingen. Auch den Weg zum Facharzt könnte das Telekonsilsystem den Patienten ersparen.
"Dieser Ansatz hat gegenüber Videosprechstunden den Vorteil, dass hiervon auch Patienten profitieren können, die keinen eigenen Zugang zum Internet haben", so Projektleiterin Professor Dr. Stefanie Joos vom Universitätsklinikum Tübingen. Auch den Weg zum Facharzt könnte das Telekonsilsystem den Patienten ersparen.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht