Kostenfreie Videosprechstunde in Zeiten des Coronavirus – so geht‘s

e-Health , Telemedizin Autor: Anouschka Wasner

Die Videosprechstunde – Gunst der Stunde? Die Videosprechstunde – Gunst der Stunde? © agenturfotografin – stock.adobe.com; iStock/Courtney Hale, fad1986, fpm

Wie hält man die Ansteckungsgefahr durch mit dem Coronavirus infizierte Patienten möglichst klein? Indem man diese erst gar nicht in die Praxis kommen lässt. Die Videosprechstunde könnte helfen.

In Zeiten, in denen menschlicher Flüssigkeitsaustausch als Hochrisikofaktor gehandelt wird, könnten Techniken helfen, die den analogen menschlichen Kontakt einfach ausschließen. Den Arzt-Patienten-Kontakt ersetzt dann die Videosprechstunde. Zwar weist die KBV zu Recht darauf hin, dass man über digitale Kontakte keine Abstriche machen kann. Doch in Praxen mit großem Beratungsbedarf ist diese Art der kontaktlosen Sprechstunde vielleicht wirklich eine Entlastung.

Es ist sogar möglich, dass der Spätzünder Videosprechstunde, bislang in deutschen Arztpraxen eher ein Fremdkörper, über Sars-CoV-2 einen Hype erleben wird. Euphorische Stimmen sprechen sogar schon davon, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die Pandemie ihren Durchbruch erlebt. Den Bundesgesundheitsminister tät‘s freuen.

Einige Dienstanbieter von Video­sprechstunden haben jedenfalls die Not der Stunde erkannt und bieten angesichts COVID-19 ihren für Patienten kostenlosen Service vorübergehend auch den Ärzten ohne Kosten an. Dass das Bekanntwerden der Offerte für eine erhöhte Nachfrage seitens der Patienten sorgen könnte und damit Druck auf anschlussunwillige Ärzte entsteht, lässt sich leicht ausrechnen.

Sonderangebote für den Einstieg in die Videoberatung

Aber unberührt davon, ob dieses Angebot einen Verdienst um die Versorgung darstellt oder einen glücklichen Werbe-Hack: Die Dienstleister bieten den Praxen damit nicht nur Support in Zeiten des Coronavirus, sondern auch einen erleichterten Einstieg in die neue Technik.

Kostenlose Software

Kostenfreie Angebote zur Videosprechstunde finden Sie z.B. bei

Für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich von den Geschehnissen zu einer Pro-Video-Entscheidung tragen zu lassen, hier noch ein paar Infos.

Welche Technik benötige ich?

  • einen Bildschirm mit Kamera
  • ein Mikrofon
  • einen Lautsprecher
  • einen ruhigen Raum
  • eine Internetverbindung
  • einen Videodienstanbieter

Was muss ich klären?

Es gibt aktuell 18 zertifizierte ­Anbieter. Wenn Sie sich für einen entschieden haben, müssen Sie die KV darüber informieren.

Wen darf ich behandeln?

Jeden, auch neue Patienten. Als „neu“ gilt, wen Sie noch nie oder seit zwei Quartalen nicht gesehen haben.

Wie vereinbare ich einen ­Termin?

Der Patient kann sich über den Anbieter einen Termin geben lassen oder Sie schicken ihm über eine verschlüsselte E-Mail die Internet­adresse und den Einwahlcode.

Wie prüfe ich Daten und ­Versicherungsschutz?

Der Patient muss Ihnen die Versichertenkarte am Bildschirm zeigen, sodass Sie die Identität damit prüfen können. Und er muss mündlich bestätigen, dass der Versicherungsschutz aktuell ist. Für die Abrechnung benötigen Sie Name, Geburtsdatum, Postleitzahl, Krankenkasse, Versichertenart und -nummer. Diese Authentifizierung wird über die EBM-Nr. 01444 (1,08 Euro) abgerechnet. Wurde die Karte in diesem Quartal bereits eingelesen, können Sie auf Ihre Patientendatei zurückgreifen.

Wie rechne ich ab?

Über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Besteht in einem Quartal der Kontakt ausschließlich über Video, werden die Pauschalen um einen fachgruppenspezifischen Prozentsatz gekürzt (Haus- und Kinderärzte 20 %; Internisten 25 %). Bis September 2021 können Sie pro Video-Kontakt über die Nr. 01450 einen Technikzuschlag abrechnen (4,33 Euro). Ferner erhalten Praxen für bis zu 50 Video-Visiten im Quartal zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich – also bis zu 500 Euro. Diese Anschubfinanzierung setzt mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal voraus.

Medical-Tribune-Bericht