Coronavirus: Quarantäne-Empfehlungen des RKI könnten Versorgung gefährden
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, medizinisches Personal sollte in häusliche Quarantäne gehen, wenn es bei Untersuchung oder Pflege eines bestätigten COVID-19-Falls eine Distanz von zwei Metern unterschritten hat und dabei keine Schutzausrüstung trug. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) fordert eine Änderung dieser Regelung.
Zu viele Krankenhaus-Angestellte müssten in Quarantäne
Die Fachgesellschaft weist darauf hin, dass Mitarbeitende in der Notaufnahme im Laufe eines Tages mit vielen Kollegen in Kontakt kommen. Stelle sich heraus, dass einer der Mitarbeitenden mit SARS-CoV-2 infiziert ist, müssten auch alle Kontaktpersonen in Quarantäne gehen. „Die Empfehlung des RKI würde damit unmittelbar wesentliche Versorgungsbereiche eines Krankenhauses stilllegen“, gibt Professor Dr. Stefan John, Präsident der DGIIN, zu bedenken. Es drohe daher eine Unterversorgung im Gesundheitssystem, durch die Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen nicht mehr ausreichend versorgt werden könnten. Laut Prof. John weichen daher schon jetzt einige Krankenhäuser in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden von der Empfehlung des RKI ab.
Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt ("höheres" Infektionsrisiko) nach RKI
- Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten COVID-19-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 2m), ohne verwendete Schutzausrüstung.
- Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falles im Flugzeug:
- Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugdauer.
- Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; o.ä.).
- Unter dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung infizierter Kontaktpersonen wird – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Daten - empfohlen, eine Kontaktpersonennachverfolgung zu initiieren, wenn der Flug innerhalb der letzten 28 Tage stattgefunden hat (2 x maximale Dauer der Inkubationszeit).
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html