Geschäft mit der Corona-Angst – Wettbewerbszentrale kündigt Abmahnungen an
Mit vollmundigen Versprechen wie „Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!“, „Lutschpastillen gegen Viren“ und von Heilpraktikern angebotene „Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren“ werden die Verbraucher bewusst irregeführt und ihre Corona-Angst wird unlauter ausgenutzt.
Das beklagt die Wettbewerbszentrale. Zwar wolle man mittelständische Betriebe derzeit nicht zusätzlich belasten, doch schwerwiegende Rechtsverstöße würden abgemahnt, erklärt Präsidiumsmitglied Dr. Reiner Münker.
So seien krankheitsbezogene Aussagen in der Werbung für Lebensmittel verboten. Ihnen dürften keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung zugeschrieben werden.
Darum moniert das Kontrollorgan auch ganzseitige Zeitungsanzeigen, in denen ein Unternehmen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein mit Vitamin C angereichertes Lebensmittel wirbt. Es werde der Eindruck vermittelt, mit der Einnahme des Produkts könne eine Infektion mit „internationalen Viren“ verhindert werden.
Quelle: Pressemitteilung – Wettbewerbszentrale