Abmahnung für Augenarzt 150 Euro für schnelleren Termin
Der verärgerte Patient informierte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese mahnte den Augenarzt ab, da dieser bereits 2022 über Jameda mehrere schnellere Termine an gesetzlich Versicherte vermittelt hatte. Da der Arzt keine Unterlassungserklärung unterzeichnen wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf.
Bisherige Praktiken dürfen nicht fortgeführt werden
Das rechtskräftige Urteil (Az.: 34 O 107/22) ist eindeutig: Der Augenarzt hat es künftig zu unterlassen, in seiner Praxis solche Termine anzubieten. Das Gericht untersagte ihm zudem, gesetzlich Versicherten über das Buchungsportal Selbstzahlertermine für Notfälle anzubieten, was in der Praxis bis dato ebenso Usus war.
Vertragsärztinnen und -ärzte mit voller Zulassung müssen wöchentlich mindestens 25 Stunden für Sprechzeiten zur Verfügung stehen. Davon sind fünf Stunden ohne Terminvergabe für Personen mit akuten und dringlichen Erkrankungen freizuhalten. Obwohl die KV verpflichtet ist, die gemeldeten Sprechstunden zu veröffentlichen, sei nicht transparent, wie viele Termine eine Praxis noch vergeben kann, merkt die Verbraucherzentrale kritisch an.
Das Urteil stelle klar, dass es nicht sein kann, dass gesetzlich Versicherte für GKV-Leistungen nochmals – neben den Versicherungsbeiträgen – in die Tasche greifen müssen, führt Susanne Punsmann, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, aus. Im Projekt „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz gehen häufiger Beschwerden ein, dass Termine mit deutlich kürzerer Wartezeit gegen Aufpreis angeboten werden. Auf Buchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda können Praxen anhand von Kriterien wie dem Versicherungsstatus entscheiden, welche Art von Patientinnen bzw. Patienten einen Termin bekommt.
Die Verbraucherzentrale rät gesetzlich Versicherten davon ab, Behandlungen als Selbstzahlende in Anspruch zu nehmen. Stattdessen sollten sie alle anderen Wege ausschöpfen, um einen zeitnahen Termin zu bekommen, wenn dieser benötigt wird. „Lassen Sie sich vom Hausarzt oder der Hausärztin weitervermitteln oder nutzen Sie die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Telefonnummer 116 117 oder die gleichnamige App“, rät Punsmann. „In Notfällen kann man die offenen Sprechstunden aufsuchen.“
Quelle: Pressemitteilung – Verbraucherzentrale NRW