Infektionsrettungswagen bringt Täter in die Charité
Das Szenario ging von weiteren Krankheits- und Todesfällen aus. Die Ermittler fanden heraus, dass all diese Personen zwei Tage zuvor dieselbe Fotoausstellung besucht hatten. Ein Fingerabdruck und eine Vorrichtung zum Ausbringen von Giftstoffen führte schließlich zu einem provisorischen Labor in einer Wohnung (auf dem Übungsgelände), die dann von besonders geschützten Spezialeinheiten – darunter auch die GSG 9 – gestürmt worden war. Vorgefunden wurde ein Tatverdächtiger mit gleichen Krankheitssymptomen sowie ein Toter.
Notfallsanitäter des Infektionsrettungswagens Brandenburg fuhren den erkrankten vermeintlichen Täter unter weiteren Sicherheitsvorkehrungen in die Charité zur Behandlung. Die „Leiche“ wurde zur Obduktion in die Charité gebracht.
Da sich in der Wohnung ein verdächtiger Gegenstand befand, wurde neben Kriminaltechnikern auch die „Analytische Task Force“ (AFT) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angefordert. Die ATF ist im Einsatz bei Gefahren durch radioaktive, biologische oder chemische Stoffe (CBRN-Gefahren). Proben zur Erregeridentifikation aus der Wohnung – sog. Prio-Spuren – wurden ins Sicherheitslabor des RKI geschickt, ebenso eine „tote Ratte, weiß“. Die Labortests ergaben schließlich, dass es sich bei den Erregern um die der Lungenpest handelt – Rizin stand ursprünglich in Verdacht.
Wie die Erstversorgung von möglicherweise Infizierten aussieht, wurde den Journalisten im Schnelldurchlauf durch die aufgebauten Dekontaminationszelte gezeigt. In diesen ist es warm und feucht. Im ersten Zelt müssen sich betroffene Personen vorsichtig, damit nicht weiter kontaminiert wird, und vollständig entkleiden. Im zweiten Zelt werden sie mit einer Lösung aus Wasser und einprozentiger Peressigsäure eingesprüht, Einwirkzeit eine Minute bis alle Erreger auf der Haut abgetötet sind. Im dritten Zelt folgen das Abduschen der Lösung und die Reinigung. Im letzten Zelt erhalten die Kranken Ersatzkleidung und sie werden registriert. Der letzte Schritt bildet den Übergang in den Bereich der medizinischen Rettung. Die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung liegt bei der Amtsärztin, die in Absprache mit dem RKI agiert.
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung koordinieren
Bei der Übung ging es um ein enges Zusammenspiel im Ernstfall, um Abläufe, Kommunikation, Spurensicherung und -auswertung und medizinische Beratung. Verschiedene Interessen waren zu verknüpfen. Wie Susanne Bauer, Leiterin Kriminaltechnischer Einsatzdienst im BKA, erklärt, handelt es sich „sowohl um die Gefahrenabwehr als auch um die Strafverfolgung“.
Als Beobachter nach Berlin gekommen waren internationale Experten – u.a. vom FBI aus den USA. Schiedsrichter verfolgten mit Kamera das Geschehen und Videotechniker dokumentierten alles für die spätere Auswertung.
Am dritten Übungstag stand auf dem Programm, einen bioterroristischen Angriff zu verhindern. Hinweise auf den Computern der Täter hatten auf einen bevorstehenden Anschlag hingewiesen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte dazu, dass es derzeit keine konkrete Bedrohung für Berlin gebe. „Aber wir befinden uns in einer angespannten Situation.“ Das aktuelle Worst-case-Szenario füge sich in eine Reihe von Übungen ein, u.a. am Bahnhof Lichtenberg, am Flughafen Tegel und am Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums. Die Eigensicherung der Rettungkräfte steht dabei immer auch im Fokus. Die Erfahrungen belegten, so Geisel, dass Fehler in Einsätzen nur durch Üben vermieden werden.