Ukrainegeflüchtete Berufserlaubnis für Ärzte und Pfleger
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Damit aus der Ukraine geflüchtete Ärzte ggf. ihre ärztliche Ausbildung fortsetzen können, prüft der Bund Änderungen der Approbationsordnung. Auch Pflegekräften soll eine zügige Nachqualifizierung und Anerkennung möglich sein. Nach geltender Rechtslage könnten sie auch ohne diese bereits Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um die im Pflegeberufegesetz definierten Vorbehaltstätigkeiten handelt.
Quelle: Gesundheitsministerkonferenz