Ukrainegeflüchtete Berufserlaubnis für Ärzte und Pfleger

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Geflüchtete Mediziner:innen sollen hierzulande schnell eingesetzt werden können. Geflüchtete Mediziner:innen sollen hierzulande schnell eingesetzt werden können. © polack – stock.adobe.com

Geflüchtete Ärzte und Pfleger aus der Ukraine sollen schnell eine Berufserlaubnis erhalten. Das hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen.

Damit aus der Ukraine geflüchtete Ärzte ggf. ihre ärztliche Ausbildung fortsetzen können, prüft der Bund Änderungen der Approbationsordnung. Auch Pflegekräften soll eine zügige Nachqualifizierung und Anerkennung möglich sein. Nach geltender Rechtslage könnten sie auch ohne diese bereits Pflege- und Betreuungstätigkeiten übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um die im Pflegeberufegesetz definierten Vorbehalts­tätigkeiten handelt.

Quelle: Gesundheitsministerkonferenz